Hauskauf+Umbau in derselben Stadt, ab wann als Hauptwohnsitz möglich?

Rebell @, Donnerstag, 17.09.2020 (vor 1727 Tagen) @ milkyway

Am liebsten würden wir dieses Haus (dann Baustelle) so schnell wie möglich als Hauptwohnsitz anmelden, weil unsere Kinder dort im nächsten Jahr einen Platz auf der dortigen Schule erhalten sollen. Anmeldungen für das Schuljahr 2021 beginnen in zwei Wochen.

das wäre wohl falsch bzw. würde Zwst fällig werden.


Dürfen wir das Haus bereits JETZT als Hauptwohnsitz anmelden, obwohl wir uns dort nur wenig bis gar nicht aufhalten werden (an Wochenenden vermutlich nur und zum renovieren)?

Wozu eigentlich?

Wird eine Zweitwohnungssteuer fällig, obwohl beide Wohnsitze in dergleichen Stadt liegen?

dazu gibt die Satzung Auskunft

Mit welchen Steuerforderungen ist zu rechnen?

steht auch in der Satzung


Ab Frühsommer möchten wir dort komplett einziehen. Das wäre aber für die Sicherung eines Schulplatzes dort dann zu spät.

Warum nicht heute schon die Kinder dort mit Erstwohnsitz anmelden? Denn mit Erstwohnsitz zahlen diese keine Zwst.

Glaubt Ihr denn die Verwaltung weiß etwas von Renovierung - Einzug ist unwichtig - nur die Erstwohnsitzmeldung der Kinder - reicht aus um keine Zwst zu fordern!


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