Hauskauf+Umbau in derselben Stadt, ab wann als Hauptwohnsitz möglich?

René ⌂ @, Mittwoch, 23.09.2020 (vor 1555 Tagen) @ milkyway

Das Bundesmeldegesetz sagt, dass derjenige, der eine Wohnung bezieht, diese anmelden muss. In den Verwaltungsvorschriften ist zu lesen (siehe Blog):

Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist in der Regel als ein Beziehen zu bewerten.

Eine Baustelle ist also erst einmal keine bezogene Wohnung.

Würde man nun die Baustelle zur Hauptwohnung erklären (und bspw. diese Wohnung trotz Baustelle beziehen), könnte man sie schon zur Hauptwohnung erklären (wenn man davon ausgeht, dass man sie zum überwigenden Teile bewohnen wird - was ja mit der Prognose ja gegeben ist). Dann wäre in jedem Fall die andere die Nebenwohnung - mit Zweitwohnungsteuer.

Ob die Wohnungsfrage sich auf die Schulmeldungen beziehen, liegt nicht im Fokus dieser Seite. Ebenso das Baukindergeld.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion