Berlin Zweitwohnung im selben Ort/Bezirk
Zweckentfremdung heißt, dass eine Immobilie, die zum Wohnen vorgesehen ist, nicht zum Wohnen genutzt wird. Z.B. weil da eine Arztpraxis einzieht. In eurem Fall wollt ihr diese Wohnung ja beziehen, sie also zum Wohnen tatsächlich nutzen. Ob ihr das nur zum Auseinandergehen bei Streit oder zum Fröhnen bestimmter Hobbys nutzt, ist allein eure Sache - und da müsst ihr niemanden Auskunft geben (Grundgesetz - Unverletzlichkeit der Wohnung)
Natürlich fällt bei Nebenwohnungen die Zweitwohnungsteuer an. Nicht ganz von Bedeutung ist die Frage, wie ihr eure Beziehung räumlich ausgestaltet. Habt ihr einen Lebensmittelpunkt als Paar? Ich zitiere das Bundesmeldegesetz
Hauptwohnung eines verheirateten [..] Einwohners [..] ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie [..].
Wenn ihr also eine vorwiegend genutzte Wohnung der Familie habt, so ist diese Hauptwohnung. Die andere Nebenwohnung. Wenn ihr aber euch so einrichtet, dass ihr keine vorwiegend benutzte Wohnung hat, dann könnte jede Person auch eine der Wohnungen als alleinige Wohnung anmelden. Ihr besucht euch halt regelmäßig. Hier gibt das Gesetz etwas Gestaltungsspielraum, wie ihr eure Beziehung führen könnt. Abhängig davon müsstet ihr euch dann melden und ggf. diese Steuer zahlen.
(Den Fall beruflich notwendige Nebenwohnung klammere ich mal aus - und ist binnen Berlins nur schwer vermittelbar)
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Sven Werner,
02.09.2020
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Sven Werner,
11.09.2020
- Berlin Zweitwohnung im selben Ort/Bezirk - Rebell, 12.09.2020
- Berlin Zweitwohnung im selben Ort/Bezirk - René, 24.09.2020
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Sven Werner,
11.09.2020