Bin ich zweitwohnsteuerpflichtig?
Hallo,
ich wende mich mit folgendem Fall an euch.
Ich werde am 1.1.2021 von Düsseldorf nach Nürnberg ziehen. Die Wohnung in Düsseldorf ist zum 31.12.2020 gekündigt und ich werde dort auch bis zu diesem Datum arbeiten. Ab 1.1.2021 werde ich dann in Nürnberg arbeiten. Die Wohnung in Nürnberg habe ich bereits ab dem 1.11.2020 gemietet, werde dort aber erst ab dem 1.1.2021 effektiv wohnen und einziehen. Das heißt, die Wohnung wird zwei Monate lang leer stehen.
Was ist denn schon dabei wenn eine Wohnung leersteht?
Wie ist die übliche und korrekte Vorgangsweise bezüglich Zweitwohnsteuersitz und Anmeldung/Ummeldung?
Wozu eigentlich? Die Wohnung steht leer und ist vorgehalten für den Bezug ab 1.1.2021
Muss ich mich zum 1.11.2020 (in diesem Fall als Nebenwohnsitz bis zum 1.1.2021) oder zum 1.1.2021 in Nürnberg anmelden? Muss ich dann für zwei Monate Zweitwohnsteuer bezahlen?
Ab 1.1.2021 bist eh nur mit Erstwohnsitz dann angemeldet, ab diesem Zeitpunkt hat Nürnberg wesentlich höhere Zuwendungen im KFAG
Hängt das auch davon ab, welches Einzugsdatum der Vermieter bei der Vermieterbestätigung einträgt, oder ist das unabhängig davon? Nicht dass mir das Einwohnermeldeamt deswegen Probleme macht.
Es ist nicht davon auszugehen Problem zu bekommen . wichtig zum 1.1.2021 anmelden mit Erstwohnsitz
gesamter Thread:
- Bin ich zweitwohnsteuerpflichtig? -
gam,
26.10.2020
- Bin ich zweitwohnsteuerpflichtig? - Rebell, 29.10.2020
- Bin ich zweitwohnsteuerpflichtig? - Alfred, 29.10.2020