Als Vertragspartei gesamtschuldnerisch für Bruder im Vertrag - Zweitwohnungsteue

Rebell @, Freitag, 04.12.2020 (vor 1233 Tagen) @ Dk86

Melderechtlich wird er dort als alleiniger Wohnsitz angemeldet sein.

Bums und schon sitzt man in der Falle und wird Zweitwohnungssteuerpflichtig, denn es nützt nichts zu behaupten - nur wegen Bürgschaft - aber trotzdem als Mieter im Vertrag, solche Dinge findet man üblich nicht in der Wirtschaft aber die Zweitwohnungssteuer - spielt hier ein böses Spiel.
Dazu gibt es viele ähnlich bzw. gleichgelagerte Fälle, Für Juristen welche für die Kommunen arbeiten eine erfolgversprechende Angelegenheit.
Von den Kommunen verzichtet man nicht auf diese Einnahmen und Warum?
Zweitwohnsitzler können leicht gemolken werden!, wer eine Kuh melken möchte- dem bleibt nichts anderes übrig als diese zu füttern. Stellt man bei der Kuh die Fütterung ein dann stirbt diese am Hungertod - ähnlich gehen diese Kommunen mit den Bürgern mit Zweitwohnsitz vor entweder Nebenwohnsitz als Erstwohnsitz oder Zweitwohnung-Wohnung verkaufen - in bayerischen Tourismusgebieten gibts inzwischen Satzungen wo nur noch Zweitwohnsitze möglich sind wenn die betreffende Wohnung an mindestens 180 Tag im Jahr dem üblichen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Wer das nicht akzeptiert darf trotz doppelter Zweitwohnungssteuer nicht mit einer Genehmigung rechnen!
Zweitwohnsitze werden inzwischen nicht nur als Unerwünschte bezeichnet sonder als Gefahr für den Frieden in einer Kommune!


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