Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

Rebell @, Mittwoch, 03.02.2021 (vor 1150 Tagen) @ René

Der Wohnungsbegriff ist baurechtlich hinreichend spezifiziert - ganz unabhängig der Frage, wie viele Mietverträge es gibt (oder gar im Eigentum). Was ggf. helfen könnte, wäre das Verschmelzen zu einer Wohnung - was aber baurechtlich nicht immer klappt (zumal ja auch Mietwohnung).

Was sagt die Satzung von Berlin aus? - vielfach wird der Begriff - Zweitwohnug ist jede Wohnung, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat- verwendet.

Es ist also durchaus möglich in Berlin gezielte Abweichungen zu praktizieren.

Für die Zweitwohnung könntet ihr das Konstrukt herstellen, dass du in der einen Wohnung deinen Lebensmittelschwerpunkt erklärst, deine Partnerin in der anderen und ihr als Familie keinen gemeinsamen Lebensmittelschwerpunkt habt. Bei getrennten Wohnungen gar in verschiedenen Ortsteilen ist das gut nachvollziehbar, aber ob das innerhalb eines Hauses dann aber glaubbar gemacht werden kann (also dass das Amt diese Aufteilung akzeptiert), kann ich nicht abschätzen.

Und das alles unter einem DACH? Ja gehts denn noch komplizierter ???

Ach arme deutsche Steuer- Gesetzgebung jedes Land und jede Stadt - auch die Zuständigkeiten total unterschiedlich - hier Berlin das Finanzamt - in Bayern das Innenministerium- dort wird alles abgeladen was uneinheitlich ist - und am Schluss nicht nachvollziehbar.

Hier in Bayern nicht dem Finanzministerium unterstellt, hat den Vorteil, das Finanzministerium hat keine Ahnung wieviele Zweitwohnsitze es gibt in Bayern, da diese bei der Volkszählung seit 1987 nicht mehr erfasst werden.


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