In Bayern Einbruch bei der Zweitwohnungssteuer

Rebell @, Donnerstag, 15.04.2021 (vor 1130 Tagen) @ Rebell

Wenn Tourismuskommunen nur bestimmte Volksgruppen akzeptieren und der Versuch mit kräftigen Steuern die Unerwünschten entweder zurückzudrängen oder verjagen - so eine Säuberungswelle geht irgendwann in die Hose - Die jüngsten Ergebnisse vom statistischen Landesamt beweisen - dass inzwischen die bayerischen Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer im Jahr 2019 bei exakt 35 315 221€ betragen haben - und für das Jahr 2020 nur noch 32 437 040 € also trotz Erhöhungen bei vielen Kommunen sogar Verdoppelungen der Steuersätze nun eben eine Rückgang um 3 888 181 € zur Folge hat.
Bei 15 bayerischen Kommunen gab es keine Zweitwohnungssteuereinnahmen.
Weshalb?

Ein weiterer Einbruch ist von den Kommunen zu befürchten, sobald das Bundesverfassungsgericht wie eben heute geschehen mit der Abschaffung des Berliner Mietendeckel nun auch die geschätzte Bemessungsgrundlage als Grundlage zur Besteuerung des Aufwandes einer Zweitwohnung gekippt wird.

Den zu besteuernden Aufwand nachzuweisen wäre eigentlich ganz einfach - das Miterschutzgesetz § 558 hätte es sehr gut und rechtlich geregelt - da über Mietspiegel eben eine Nutzung in einer im Eigentum befindliche Wohnung (Immobilie)Erfassung nicht möglich ist - bleibt die rechtliche Möglichkeit über einen anerkannten amtlich anerkannten Sachverständigen - der auch über Ortskenntnisse verfpügt - allerdings vollkommen unabhängig von einer Kommune eben neutral zu sein hätte und dabei auch das gesamte Umfeld und nur mit dem Betreten die Begutachtung der Wohnung eine verbindliche Mietpreisfestlegung der Kommune auch gegenüber Verantwortlich dieses ermittelte Ergebnis bis in höchste Gerichtsinstanzen in der Lage ist diese auch zu verteidigen.

Bisherige geschätzte Annahmen sind willkürlich und auch in betrügerischer Art und Weise möglich - Eigentlich schade, dass nur noch Gerichtsentscheidungen für das Zusammenleben friedlicher Bürger erforderlich sind!
In diese Richtung argumentieren Anwälte bereits bei über ein Dutzend Klagen von Mitgliedern des Vereins Freunde für Ferien in Bayern e.V. - nicht zu verwecheln bitte mit der Webseite "Freunde für Bayern" Weitere Infos <www.buergernetzwerk-bayern.de
Die Urheber von "Freunde für Bayern" sind die Kontrahenten aller Zweitwohnungsinhaber in Bayern und empfehlen bzw. begrüßen die Besteuerung dieser inzwischen Unerwünschten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion