Tages- Gästebeitrag bei Gemeinde Kochel am See
Falsche Seite.
nicht ganz zutreffend, denn von den Bürgern mit Zweitwohnsitz wird schon seit 2005 außer der Zweitwohnungssteuer auch noch ein Jahreskurbeitrag zusätzlich fällig.
Entweder zahlen auch Tagesgäste oder der Jahreskurbeitrag wie z.B. für 50 Tage verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz -
Während der Corona Pandemie- ist es sogar verboten die eigene Wohnung zu nutzen - das Verbot gilt schon über viele Monate - aber trotzdem ist Zwst plus Jahreskurbeitrag fällig!
Was soll denn hier Falsch sein Alfre??
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Rebell,
28.04.2021
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Alfred,
28.04.2021
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Rebell,
29.04.2021
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Alfred,
29.04.2021
- Tages- Gästebeitrag bei Gemeinde Kochel am See - Kommunalfreund, 03.05.2021
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Alfred,
29.04.2021
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Rebell,
29.04.2021
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Alfred,
28.04.2021