Guten Tag,
ich habe aktuell ein Haus in Niedersachsen/Wittmund gekauft, das wir ausschließlich selbst nutzen. Es wird NICHT vermietet. Ich stehe allein im Grundbuch.
Was würde denn dagegen sprechen, alleine im Grundbuch - weshalb nicht dort den Erstwohnsitz melden - der Mann / Frau (bzw. Partner) bleibt mit Erstwohnsitz in Hürth - das fällt bei den wenigsten Kommunen auf bzw. hat die Gemeinde mit Erstwohnsitz oftmals größere Vorteile, im Kommunalen Finanzausgleich. Deshalb wird die Gemeinde nichts unternehmen.
Mein Mann und ich haben unseren Hauptwohnsitz in Hürth, NRW. Wir sind beide nicht mehr berufstätig und ca. die Hälfte des Jahres in Hürth bzw. Wittmund.
Da beide nun Rentner - was soll das ? Es gibt heut Rentner diese halten sich im Winter halbjahr in wärmeren Gegenden der Erde auf - die melden sich nicht ab und können trotzdem in Deutschland in zwei verschiedenen orten leben.
Für Wittmund erhalte ich nun einen Zweitwohnsitzbescheid über 440,- EUR/Jahr.
Sofortige Anmeldung dann entfällt eventuell großzügig diese Steuer
In Hürth wird keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben.
Selbst wenn Hürth eines Tages auch Zwst erhebt - wäre wohl Frau mit Erstwohnsitz
- Macht es Sinn, dass ich mich ummelde und meinen Erstwohnsitz nach Wittmund verlege?
- hat das Konsequenzen, die ich nicht absehe?
- betrifft das dann automatisch auch meinen Mann?
Es gibt in allen Bundesländern hunderte Paare wo ein Partner in einer anderen Kommune gemeldet ist - und niemand stört sich - da eben im KFAG mehr einbringt.
In München bringt z. B. die Zweitwohnungssteuer etwa 6 mio € dabei entsteht ein Verwaltungsaufwand in Höhe etwa 4 Mio€ aber über die Erstwohnsitzanmeldungen - so die Bestätigung vom Kämmerer - gibt es 7 Mio € mehr durch diese Werstwohnsitz anmeldung, wer glaubt denn dass so ein Kämmerer lieber ein Zweitwohnungssteuer verbucht?
Ganz im Gegenteil die Zuwendungen im Finanzausgleich werden automatisch an Meldungen der an das Finanz- Ministerium gemeldeten Einwohnerzahlen zugeteilt.
Es könnte lediglich einem Kämmerer von z,.B. Hürth auffallen bei der Abmeldung- obwohl der Kämmerer kümmert sich nicht um das Meldewesen- !