Ummeldung

Wenn die bisherige Hauptwohnung/alleinige Wohnung geändert wird, gibt es – insbesondere für Studierende – einige Dinge, die man bereits im Vorfeld beachten sollte:

Ummeldung von Fahrzeugen

Bisher musste ein Fahrzeug stets da angemeldet werden, wo das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat. Seit dem 01.03.2007 wurde diese Regelung geändert, fortan ist es der Wohnort des Fahrzeughalters:

(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnortes, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, …

(Quelle: § 46 Abs.2 FZV)

Steuerrechtliche Belange / Kindergeld

Für die steuerlichen Vergünstigungen der Eltern spielen das Melderecht keine Rolle, sondern nur der Ausbildungsgrad und die finanzielle Situation der Kinder. Für Studenten, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Einkünfte 8.004 Euro (im Jahr 2014) nicht übersteigen, können Eltern folgende Dinge steuerlich geltend machen:

Versicherungen

Die Gültigkeit der Mitversicherung über die Eltern sollte im Einzelfall geprüft werden. Generell keine Probleme gibt es der gesetzlichen Krankenversicherung, bis zum 25. Lebensjahr (plus Wehrdienstzeiten) steht die beitragsfreie Familienversicherung zur Verfügung (§ 10 Abs.2 Nr. 3 SGB V). Anders sieht es dagegen bei der Hausratversicherung aus: diese ist in der Regel auch für die Nebenwohnung abzuschließen.

Bei Haftpflicht und Rechtsschutz gibt es in der Regel keine Probleme, so lange man sich in der Berufsausbildung bzw. im Studium befindet – zumindest ist diese Frage in der Regel unabhängig von den melderechtlichen Verhältnissen. Informiere dich dennoch, ob die Versicherungen deiner Eltern gelten!

Wahlrecht

Das Wahlrecht kann ausschließlich am Wohnort (bei mehreren Wohnungen am Ort der Hauptwohnung) ausgeübt werden! (siehe § 12 Abs.1 Nr.2 BWG)

Wohngeldanspruch der Eltern

Familienmitglieder rechnen auch dann zum Haushalt, wenn sie vorübergehend abwesend sind. Vorübergehend abwesend sind Familienmitglieder, wenn der Familienhaushalt auch während der Abwesenheit Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen bleibt. Eine vorübergehende Abwesenheit von Familienmitgliedern wird zum Beispiel vermutet, solange sie noch für ihre Lebenshaltung überwiegend von anderen zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedern unterstützt werden.

(Quelle: § 4 Abs.3 WoGG)

Wichtig ist die “vorübergehende Abwesenheit”. Diese ist in der Regel nicht gegeben, wenn der Student seinen Unterkunft aus eigenen Einkünften bestreitet bzw. Ausbildungsförderung erhält.

BAföG

Bei Studenten ist das zur Hochschule bzw. Universität gehörende Studentenwerk zuständig. Bei Auszubildenden ist es in der Regel der Wohnort der Eltern (bei mehreren Wohnungen der Ort der Hauptwohnung). In wenigen Ausnahmefällen (beide Eltern leben nicht mehr bzw. sind im Ausland, bereits geheiratet) ist es der Wohnort (bei mehreren Wohnungen der Ort der Hauptwohnung) des Auszubildenden (siehe § 45 BAföG)

GEZ bzw. ab 2013: Rundfunkbeiträge

Die Rundfunkbeiträge zielen auf die Wohnung ab. Der melderechtliche Status spielt keine Rolle.

Weitere Dinge

  • Die Adresse im Personalausweis wird geändert
  • bestimmte Behörden müssen informiert werden (z.B. das Bundesverwaltungsamt Köln, wenn BAföG-Darlehen noch offen sind)
  • bestimmte Einrichtungen wie Krankenkasse etc. möchten informiert sein

Letzte Änderung: 23.04.2014