Verbot von Nebenwohnungen

René ⌂ @, Freitag, 18.06.2021 (vor 1288 Tagen)
bearbeitet von René, Montag, 30.05.2022

In der bayrischen Kommune Garmisch-Partenkirchen (und sicher nicht nur da) läuft immer mal wieder eine Debatte" wie die Zahl der Zweitwohnungen reduziert werden kann, damit bspw. mehr Wohnungen für eigentliche Einwohner zur Verfügung stehen.

So stellte die örtliche CSU beispielsweise 2019 die Debatte auf die Tagesordnung des Marktgemeinderats, wie im Kontext des Zweckentfremdungsgesetz "die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen" gesichert bleibt. In der Sache sicherlich hilfreich - und für eine CxU-Partei eher ungewöhnlich. In dieser Debatte brachte dann die SPD folgenden Antrag ein:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit mit einer Satzung die Nutzung als Zweitwohnung künftig unter eine Genehmigungspflicht gestellt werden kann und wird gebeten, dem Gemeinderat möglichst zeitnah das Prüfungsergebnis vorzulegen.

So wurde es auch - wenn auch mit anderen Worten - beschlossen:

Dabei sind auch ein mögliches Verbot von Zweitwohnungen verbindlich zu prüfen

Eine Genehmigungspflicht impliziert, dass diese Anträge auch abgelehnt werden können - und das käme einen Verbot gleich. Zwar ist es nur ein Prüfauftrag, dennoch halte ich solche Überlegungen für Zweifelhaft. Und vermutlich nur, weil einige die Begriffe Ferienwohnung und Zweitwohnung nicht unterscheiden können.

Das Zweckentfremdungsgesetz ist ein gutes Werkzeug, damit Wohnraum Wohnraum bleibt. Und sich da nicht Arztpraxen oder Anwaltskanzleien einnisten. Oder auch Ferienwohnungen. Ob ich eine Wohnung aber als Haupt- oder Nebenwohnung nutze, ändert nichts an der baurechtlichen Nutzung - es ist und bleibt eine Wohnung. Ich werde mittels Gesetz niemand an einer Nebenwohnung hindern können - das würde auch dem Ansinnen des Bundesmeldegesetzes zuwiderlaufen, was ja explizit vorsieht, dass eine Person mehrere Wohnungen beziehen darf und nur eine davon die Hauptwohnung werden kann.

Was würde so ein Genehmigungsvorbehalt bedeuten?

Eine Person mietet oder kauft eine Wohnung. Im Rahmen der Fristen meldet dieser die Wohnung an - und erklärt sie zur Nebenwohnung. Und die Behörde prüft nun und versagt die Nebenwohnung. Also zieht er wieder aus? Oder macht die zur Hauptwohnung und löst dann, je nach Kommune, diesen Genehmigungsprozess in der anderen Kommune aus. Und die könnten ebenso ablehnen. Zugegen: das könnte auch die Person schon vor Unterschreibung des Mietvertrages prüfen. Am besten, bevor ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag unterzeichnet wird?

Allein diese Gedanken halte ich für politisch absurd bzw. verfassungswidrig.

Was ich dagegen sehr wohl sinnvoll sehe: das Verhindern von Ferienwohnungen. Das ist eine eigenständige Nutzungsart, die eher einem gewerblichen Charakter mit sich trägt. Und das können Kommunen bspw. in Bebauungsplänen ausschließen. Die Gemeinde Boltenhagen hat dies beispielsweise getan (siehe Debatte zu Boltenhagen). Auch die Rechtsprechung hat dazu schon Urteile verfasst.

Verbot von Nebenwohnungen

Rebell @, Samstag, 19.06.2021 (vor 1287 Tagen) @ René

In der bayrischen Kommune Garmisch-Partenkirchen (und sicher nicht nur da) läuft immer mal wieder eine Debatte" wie die Zahl der Zweitwohnungen reduziert werden kann, damit bspw. mehr Wohnungen für eigentliche Einwohner zur Verfügung stehen.

So stellte die örtliche CSU beispielsweise 2019 die Debatte auf die Tagesordnung des Marktgemeinderats, wie im Kontext des Zweckentfremdungsgesetz "die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen" gesichert bleibt. In der Sache sicherlich hilfreich - und für eine CxU-Partei eher ungewöhnlich. In dieser Debatte brachte dann die SPD folgenden Antrag ein:

Oh lieber Rene, wenn Du diese Haltung der CSU-Partei als eher ungewöhnlich hältst, dann kann ich nur behaupten - Du bist über die CSU- Kapriolen ganz schlecht informiert.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit mit einer Satzung die Nutzung als Zweitwohnung künftig unter eine Genehmigungspflicht gestellt werden kann und wird gebeten, dem Gemeinderat möglichst zeitnah das Prüfungsergebnis vorzulegen.

Auch die Bürgermeisterin Frau Koch hat sich schon mal geäußert-"man sollte an Wochenenden ein Fahrverbot nicht ausschließen- um den inzwischen überbordenden Übertourismus in Griff zu bekommen"

So wurde es auch - wenn auch mit anderen Worten - beschlossen:

Wie kann es denn auch anders sein?

Eine Genehmigungspflicht impliziert, dass diese Anträge auch abgelehnt werden können - und das käme einen Verbot gleich. Zwar ist es nur ein Prüfauftrag, dennoch halte ich solche Überlegungen für Zweifelhaft. Und vermutlich nur, weil einige die Begriffe Ferienwohnung und Zweitwohnung nicht unterscheiden können.

Das Zweckentfremdungsgesetz ist ein gutes Werkzeug, damit Wohnraum Wohnraum bleibt. Und sich da nicht nicht Arztpraxen oder Anwaltskanzleien einnisten. Oder auch Ferienwohnungen. Ob ich eine Wohnung aber als Haupt- oder Nebenwohnung nutze, ändert nichts an der baurechtlichen Nutzung - es ist und bleibt eine Wohnung. Ich werde mittels Gesetz niemand an einer Nebenwohnung hindern können - das würde auch dem Ansinnen des Bundesmeldegesetzes zuwiderlaufen, was ja explizit vorsieht, dass eine Person mehrere Wohnungen beziehen darf und nur eine davon die Hauptwohnung werden kann.

Sowohl bayerische Bürgermeister und Landräten ist die gesetzliche Lage bezüglich Baunutzungsverordnung ausreichend bekannt durch übermittelte Hinweise, denn für alle bayerischen Zweitwohnungssteuersatzungen muss wieder gelten: Alle sind rechtswidrig denn in diesen wird bei nachgewiesener vertraglicher Vermietung über eine Agentur - je nach vereinbarter Vermietung bzw. eingeschränkter Eigennutzung die Zweitwohnungssteuer entsprechende ermäßigt. Bei all diesen Vertragsgestaltungen ist trotzdem eine genehmigte Nutzungsänderung Voraussetzung - ohne diese ist es rechrtwidrig und die Satzung müsste über eine NKK- gekippt werden.

Was würde so ein Genehmigungsvorbehalt bedeuten?

Betrug und Verstoß gegen das Grundgesetz!

Allein diese Gedanken halte ich für politisch absurd bzw. verfassungswidrig.

Kein Problem in Bayern, es wird doch widerholt bestätigt- Betrügereien von und mit der CSU- wird es auch nach Söders "TransparenzVersprechung" weiterhin ohne große Verhaltensänderungen wohl immer auch nach der Wahl nicht ausbleiben

Es gibt inzwischen auch in Bayern - allerdings nur von ganz wenigen Kommunen die Erkenntnis, dass man nun über 50 Jahre vollkommen falsche Strategie gefahren ist ein kleines Beispiel sei eben Nesselwang, dort wurde ein Baugebiet ausgewiesen und der Grunderwerb war nur möglich in Verbindung mit der Verpflichtung für mindestens 15 Jahre als Nutzung mit unuterbrochenem Erstwohnsitz! WEr früher - aus welchen Gründen auch immer -dem ist natariell beurkundet welchen Betrag er bei frühzeitiger Aufgabe des Erstwohnsitz an die Kommune zu zahlen - zusätzlich ist auch ein Vorkaufsrecht einräumbar.
Alle bayerischen Kommunen hatten die ganze WElt eingeladen in bayerische Tourisorten in Immobilien zu investieren und nun merkt man welche Dummheiten man begangen hat und möchte nun verfassungswidrig und rechtswidrig diese Investoren entweder abmelken oder vertreiben.
WArum das wohl sich so entwickelt?
Die Betroffenen scheuen sich einen Widerspruch oder erst REcht eine Klage zu erheben und das beflügelt eben diese unseriösen Machenschaften zwischen Nordsee u Königsee

Verbot von Nebenwohnungen

Kommunalfreund @, Samstag, 19.06.2021 (vor 1287 Tagen) @ Rebell

Oh lieber Rene, wenn Du diese Haltung der CSU-Partei als eher ungewöhnlich hältst, dann kann ich nur behaupten - Du bist über die CSU- Kapriolen ganz schlecht informiert.

Bei den großen Regierungsparteien ist eigentlich wenig Unterschied in Sache Ehrlichkeit anzutreffen - nur der Bürger -der auch Wähler ist scheint das bisher nicht zu kapieren-

Beispielhafte Verhaltensweise: CDU beantragt mit Antrag zur Zweitwohnungssteuer Privileg für auswärtige Mandatsträger - BBB: Will Bonner CDU Verstoß gegen Meldegesetz steuerlich begünstigen?
Verfasst am 06. März 2020. Veröffentlicht in Aktuelles
Für die Ratssitzung am 26. März haben die Bonner CDU-Stadtratsfraktion und deren Vorsitzender Dr. Gilles beantragt (Vgl. Anlage DS 200140), „dass ein/e amtierende/r Mandatsträger/in in einer anderen Gemeinde, der/die bei Anmeldung des Erstwohnsitzes in Bonn Kraft Gesetzes das Mandat verlieren würde (Ratsmitglieder, Mitglieder des Rates, Sachkundige Bürger), von der Zweitwohnungssteuer befreit wird.“ Ein Mandatsträger solle nicht vor die Entscheidung zwischen Zweitwohnungssteuer oder Mandatsverlust kraft Gesetzes gestellt werden, so die aus Sicht des BBB geradezu abenteuerliche Begründung der CDU.
Denn diese Begründung des CDU-Antrags unterstellt, dass der Mandatsträger nicht mehr vorwiegend die Wohnung in der Gemeinde nutzt, in der er sein Mandat ausübt, sondern sich ganz überwiegend in Bonn aufhält. Dann ist aber die Anmeldung einer Zweitwohnung in Bonn ein Verstoß gegen § 21 (2) des Bundesmeldegesetzes (BMG). Mit diesem rechtswidrigen Verhalten soll der kraft Gesetzes drohende Mandatsverlust umgangen werden: Denn der, der abweichend von den Anforderungen des Kommunalwahlgesetzes seinen Hauptwohnsitz nicht mehr durchgängig im Wahlgebiet hat, verliert damit sein Mandat.
In den Fällen, in denen in Bonn tatsächlich nur ein zweiter Wohnsitz begründet ist, übersieht die CDU weiter, dass ein Mandatsträger aus einer fremden Gemeinde keinerlei Anspruch auf eine Vorzugsbehandlung gegenüber einem Normal-Bürger hat. Denn beide sollen durch die Zweitwohnungssteuer an den Kosten der Bonner Infrastruktur beteiligt werden, die sie bei Nutzung ihrer Zweitwohnung verursachen.
Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Ob diesem Antrag Eigeninteresse von CDU-Lokalpolitikern oder schlicht Missachtung der geltenden Rechtslage zugrunde liegt, vermögen wir nicht zu beurteilen. Würde diese Initiative im Rat beschlossen, müsste der Oberbürgermeister den Beschluss beanstanden, denn mit der von Dr. Gilles und der Bonner CDU gewollten Regelung soll erkennbar einem Meldevergehen und einem möglichen Mandatsbetrug Vorschub geleistet werden. Ganz abgesehen von der erkennbaren Rechtswidrigkeit des CDU-Antrages ist deren Anliegen, Politiker durch Erlass der Zweitwohnungssteuer zu begünstigen, ein Schlag ins Gesicht all derer Bürger, die in derselben Lebenssituation im Gegensatz zu Mandatsträgern keine Privilegien erhalten sollen. Das fördert nur weiter Politik- und Politikerverdrossenheit.“

Wie kann es denn auch anders sein? Schon der Vorschlag der CDU bestätigt wie Mandatsträger sich mit Privilegien schützen möchten

Betrug und Verstoß gegen das Grundgesetz!

Allein diese Gedanken halte ich für politisch absurd bzw. verfassungswidrig.

Kein Problem in Bayern, es wird doch widerholt bestätigt- Betrügereien von und mit der CSU- wird es auch nach Söders "TransparenzVersprechung" weiterhin ohne große Verhaltensänderungen wohl immer auch nach der Wahl nicht ausbleiben

Von der CDU ist nicht viel ehrlicheres zu erwarten - von der SPD ist auch nicht viel zu erwarten.

Verbot von Nebenwohnungen

René ⌂ @, Samstag, 19.06.2021 (vor 1287 Tagen) @ Rebell

Oh lieber Rene, wenn Du diese Haltung der CSU-Partei als eher ungewöhnlich hältst, dann kann ich nur behaupten - Du bist über die CSU- Kapriolen ganz schlecht informiert.

Wo bin ich schlecht informiert? Letztendlich tut das auch hier nichts zur Sache.

Auch die Bürgermeisterin Frau Koch hat sich schon mal geäußert-"man sollte an Wochenenden ein Fahrverbot nicht ausschließen- um den inzwischen überbordenden Übertourismus in Griff zu bekommen"

Fahrverbot - Anlieger frei - nur Sa/So. Die StVO ermöglicht so eine Idee, um zumindest Wohngebiete zu entlasten. Bedarf natürlich der Kontrolle.

dort wurde ein Baugebiet ausgewiesen und der Grunderwerb war nur möglich in Verbindung mit der Verpflichtung für mindestens 15 Jahre als Nutzung mit ununterbrochenem Erstwohnsitz!

Das ist allerdings eine völlig andere Debatte. Da geht es nicht um ein Verbot für ein Gebiet, sondern ein Verkäufer (hier die Kommune) legt eine ganz konkrete Auflage für den Verkauf fest. Kann man nun stehen, wie man will, aber ich sehe da keine grundsätzlichen Probleme.

Viel mehr eines der Angemessenheit, dass sich Lebenssituationen ändern können, die kein Käufer heute genau prognostizieren kann. Neue Arbeit, Scheidung, Kinder aus dem Haus etc. Nun wird eine Strafgebühr mit in den Kaufvertrag geschrieben, sozusagen eine "Rauskauf-Option" der Klausel.

Verbot von Nebenwohnungen

Kommunalfreund @, Sonntag, 20.06.2021 (vor 1287 Tagen) @ René

Wo bin ich schlecht informiert? Letztendlich tut das auch hier nichts zur Sache.

Im Jahr 1980 hat man in Bayern den Kommunen verboten eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, dafür erhielten diese Kommunen einen Finanzausgleich bzw. es wurden die Nebenwohnsitze mit den ''Erstwohnsitzen" gleich gestellt- ! Exakt deshalb haben diese Kommunen sogar Käufer angeworben -hier sind Käufer willkommen - die Grundstückspreise in die Höhe getrieben je stärker die Nachfrage um so stärker auch die Wirtschaft vor Ort samt Tourismus angekurbelt im Wettbewerb zu andern Bundeländern
Diese Vorgehensweise war wohl nicht nachhaltig genug - denn Grund und Boden lässt sich nicht vermehren- inzwischen ist man zwangsläufig an die Grenzen gestoßen.
Von den Kommunalverbänden kam die Forderung - Verbot aufzuheben allerdings unter der Beibehaltung dieser Zuwendungen - um den Kommunen zusätzlich Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer zu ermöglichen.

Exakt das war über viele Jahre (ab 2005) so der Fall von Doppelstrategie wo eben diese Zuwendungen im KFAG sogar teilweise höher waren als die Einnahamen aus der Zweitwohnungssteuer. Abgesehen vom Ärger und dem hohen Verwaltungsaufwand- Dazu waren auch jene Kommunen welche keine ZwSt erhoben im Nachteil wegen Abmeldung des Erstwohnsitz bzw. dort wo eben ZwSt fällig sich anzumelden.

dort wurde ein Baugebiet ausgewiesen und der Grunderwerb war nur möglich in Verbindung mit der Verpflichtung für mindestens 15 Jahre als Nutzung mit ununterbrochenem Erstwohnsitz!

Im benachbarten Tirol konnte man eben keine Immobilie erwerben, wenn nicht als Erstwohnsitz genutzt wird. Hier hat man eine sparsame Grundstückspolitik betrieben- dort sind heute noch erschwingliche Grundsückspreise vor Ort dem Einkommen und der Kaufkraft vor Ort angepasst.

Das ist allerdings eine völlig andere Debatte. Da geht es nicht um ein Verbot für ein Gebiet, sondern ein Verkäufer (hier die Kommune) legt eine ganz konkrete Auflage für den Verkauf fest. Kann man nun stehen, wie man will, aber ich sehe da keine grundsätzlichen Probleme.

Doch die Überteuerungen hätte man schon vor 50 Jahren eindämmen können wo eben noch genügend bebaubare Grudstücke nicht an Hinz und Kunz aus allen Regionen zu verkaufen. Auf der Insel Sylt hat man eben ähnlich oder noch schlimmere Fehler gmacht.

Viel mehr eines der Angemessenheit, dass sich Lebenssituationen ändern können, die kein Käufer heute genau prognostizieren kann. Neue Arbeit, Scheidung, Kinder aus dem Haus etc. Nun wird eine Strafgebühr mit in den Kaufvertrag geschrieben, sozusagen eine "Rauskauf-Option" der Klausel.

Mit dieser Regelung sind auf alle Fälle Spekulanten abgehalten- da die Grundstückspreise sehr moderat und deshalb im Grunde fast ausschließlich june Familien hier bevorzugt worden sind. "Die angesetzte Strafgebühr" war sehr moderat - !!!
Mit Sicherheit wird auch hier die eine oder andere Spekulation möglich sein- aber es bleibt sehr moderat!!

Zum Vorwurf an die CSU- man hätte jenen Kommunen klipp und klar sagen müssen im Jahr 2004, dass ab 2005 entweder weiterhin die Aufrechterhaltung der Zuwendungen im KFAG als Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze oder die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zu erlauben bzw. das Verbot aufzuheben- ABER nicht Beides zu gestatten.
Es gab keine Emfehlung - nur eine Erlaubnis -
´So eine Doppelstrategie ist in keinem anderen Bundesland anzutreffen.
Schließlich sind eigentlich alle Kommunen welche eine Zweitwohnungssteuer erheben bisher nicht in der Lage die Bemessungsgrundlage tranparez und rechtsicher nachzuweisen und es wird noch viele Gerichtsentscheidungen erforderlich machen - es ist eben Willkür!

Verbot von Nebenwohnungen

Alfred @, Sonntag, 20.06.2021 (vor 1286 Tagen) @ René

In der Sache sicherlich hilfreich - und für eine CxU-Partei eher ungewöhnlich.

Diesen (parteipolitischen?) Seitenhieb verstehe ich nicht. Andere - selbst ausgewiesene Kenner der bayerischen Kommunalpolitik und CSU-Versteher offensichtlich auch nicht.


... vermutlich nur, weil einige die Begriffe Ferienwohnung und Zweitwohnung nicht unterscheiden können.

Zum unterschiedslosen Gebrauch von Begriffen zählen auch die Nebenwohnungen und das Wohnsitzgeschwurbel.

Allein diese Gedanken halte ich für politisch absurd bzw. verfassungswidrig.

Was erst Mal kein Hinderungsgrund sein muss. :-P

Verbot von Nebenwohnungen

René ⌂ @, Dienstag, 22.06.2021 (vor 1284 Tagen) @ Alfred

In der Sache sicherlich hilfreich - und für eine CxU-Partei eher ungewöhnlich.

Diesen (parteipolitischen?) Seitenhieb verstehe ich nicht. Andere - selbst ausgewiesene Kenner der bayerischen Kommunalpolitik und CSU-Versteher offensichtlich auch nicht.

Ja, es ist ein parteipolitischer Seitenhieb. In Richtung (bezahlbare) Mietenpolitik kommt von diesen Parteien recht wenig. Zumindest wenn man sich die Städte anschaut.

Verbot von Nebenwohnungen

Alfred @, Mittwoch, 23.06.2021 (vor 1283 Tagen) @ René

In Richtung (bezahlbare) Mietenpolitik kommt von diesen Parteien recht wenig. Zumindest wenn man sich die Städte anschaut.

Was ja kein Alleinstellungsmerkmal von C-Parteien ist-

Verbot von Nebenwohnungen

Rebell @, Donnerstag, 24.06.2021 (vor 1283 Tagen) @ Alfred

In Richtung (bezahlbare) Mietenpolitik kommt von diesen Parteien recht wenig. Zumindest wenn man sich die Städte anschaut.

Bezüglich Mietenpolitik haben eigentlich alle Parteien im Bund versagt, denn mit der Abschaffung von Eigenheimzulage - Änderung der Abschreibungsmöglichkeiten bzw. sämtliche Änderungen welche früher Anreize gaben Eigentumswohnungen zu fördern hat man den Grundstein gelegt für die nun zu Tage getretene >Misere. Auch das Mieterschutgesetz ist oft sehr kompliziert in der Anwendung bzw. wird aber auch oft missbraucht.

Was ja kein Alleinstellungsmerkmal von C-Parteien ist-

Bezogen auf Bayern ist eigentlich nur die CSU in der Verantwortung - ja Missbrauch der Übermchtansprüche dieser Partei. Auch die marode bayerische Opposition trägt trotzdem eine Mitverantwortung!

Bei der Eigentumsbildung gibt es krasse Unterschiede - ABER die Deutschen sind allerdings inzwischen Urlaubs- und Reiseweltmeister geworden- und Eigentumsbildung und Urlaubsreisen gleichermaßen - zu sein - geht nicht - nur zu gut, dass das Einkommen einfach nicht für Alles reichen kann???