Die Ferienwohnung in Wohngebieten nicht zulässig?

René ⌂ @, Dienstag, 29.04.2014 (vor 3668 Tagen) @ Rebell

Auch wenn das Thema eigentlich nichts mit Zweitwohnungsteuer zu tun hat, so möchte ich mal eine positive Sicht aufs Urteil bringen. Ich hoffe, dass es auch Wirkung auf Berlin und andere Großstädte hat.

Ein Bebauungsplan hat die die Aufgabe, die Bebauung und die Nutzung eines Gebietes zu regeln. Dieser wird von der politischen Vertretung der jeweiligen Kommune beschlossen.

Wenn eine Kommune also einen akuten Mangel an Wohnungen feststellt, ist eine Ausweisung eines neuen Gebietes als reines Wohngebiet sinnvoll. Gerade Orte mit vielen Touristen haben häufig das Problem, dass mit Touristen mehr Geld zu machen ist als mit Mietern. Das führt dann dazu, dass der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist. Solche Probleme gibt es aber nicht nur an der Küste. Auch Großstädte wie Berlin haben das Problem ("Zweckentfremdungsverbotsverordnung")

Ferner sollte man auch an die Mitbewohner eines Hauses denken. Das mag bei Einfamilienhäusern kein Problem sein, bei gemischten Häusern dagegen sehr wohl.

Mit Enteignung hat dies nichts zu tun. Der Bebauungsplan wird ja vorher beschlossen.


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