HILFE
Hallöchen die Herrschaften,
sagt mal hat einer die Ahnung ob es ein Gesetz gibt wie eine Wohnung beschaffen sein muss um als Zweitwohnung geltend gemacht werden zu können.
Mein Widerspruch wurde anerkannt und neuer geschrieben in dem folgendes steht:
§§2 Abs.(1)u.(2) sowie § 3Abs.(1) der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer in der Gemeinde Satow
§2 Abs.(1) Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Wohnung im Gemeindegebiet
§2Abs.(2) sagt nicht aus wie eine Wohnung beschaffen sein muss..
§3 Abs.(1) Steuerpflichtig ist der Inhaber einer im Gemeindegebiet liegenden Zweitwohnung
Diese Sache trifft für Sie solange zu bis Sie sich mit der Nebenwohnung bei uns abgemeldet haben....
Kann mir jemand helfen>>>>
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- HILFE -
Moni,
03.04.2007
- HILFE - Christian, 04.04.2007