HILFE

Christian @, Mittwoch, 04.04.2007 (vor 6641 Tagen) @ Moni

Hallöchen die Herrschaft,

So ganz verstehe ich das nicht,
- Wenn Dein Widerspruch „anerkannt“ wurde, was wurde dann neu geschrieben>
- § 2 Abs 1 „Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Wohnung im Gemeindegebiet“ kann eigentlich so ganz nicht stimmen. Es müsste zumindest „Zweitwohnung“ heißen - obwohl ja alles möglich scheint.

Wenn der Steuergegenstand das Innhaben einer Zweitwohnung ist, gilt:
- Wenn Du die Nebenwohnung nicht innehast, ist die Beschaffenheit völlig Wurst - das kann ein Palast oder eine Hundehütte sein.
- Genau so gleichgültig ist es in diesem Fall, ob Du mit Nebenwohnung gemeldet bist oder nicht.

Noch Fragen>

Gruß


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