HILFE
Hallöchen die Herrschaft,
So ganz verstehe ich das nicht,
- Wenn Dein Widerspruch „anerkannt“ wurde, was wurde dann neu geschrieben>
- § 2 Abs 1 „Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Wohnung im Gemeindegebiet“ kann eigentlich so ganz nicht stimmen. Es müsste zumindest „Zweitwohnung“ heißen - obwohl ja alles möglich scheint.
Wenn der Steuergegenstand das Innhaben einer Zweitwohnung ist, gilt:
- Wenn Du die Nebenwohnung nicht innehast, ist die Beschaffenheit völlig Wurst - das kann ein Palast oder eine Hundehütte sein.
- Genau so gleichgültig ist es in diesem Fall, ob Du mit Nebenwohnung gemeldet bist oder nicht.
Noch Fragen>
Gruß
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- HILFE -
Moni,
03.04.2007
- HILFE - Christian, 04.04.2007