Zweitwohnungssteuer Berlin

Rebell @, Sonntag, 08.08.2021 (vor 1365 Tagen) @ Anschi

In meinem Fall hat das zuständige Bezirksamt eine Meldepflicht verneint, da ich nur 6 Wochen im Jahr in Berlin bin. Punkt 1 trifft damit auf mich nicht zu.

Ihre gestellte Frage beinhaltet indirekt die Antwort:Trotzdem besteht das Finanzamt auf Zahlung der Zweitwohnungssteuer, da ich eine Wohnung als Zweitwohnung inne habe. Ist das korrekt?

Freue mich über Antworten


dazu nur Ja, denn der Gesetzgeber gestattet es den Auwand den ein Bürger mit dem Innehaben ( sei es Miete Oder Eigentum) betreibt zu besteuern.

Der Gesetzgeber hat allerdings übersehen, dass dieser Aufwand eigentlich nur bei einer gemieteten Wohnung mit dem Ergebnis der vereinbarten Miete die an den Vermieter zu leisten ist- als Bemessungsgrundlage verwendet bzw. zu Grunde gelegt werden kann.

Nachweise über den zu besteuernden Aufwand, bei im Eigentum genutzter Zweitwohnungen ist im Grunde nicht transparent genug zu beweisen möglich, kann nur geschätzt oder willkürlich in der Höhe angenommen werden. Gleiches trifft bei kostenloser zurverfügung gestellter Wohnung zu!
Den Kommunen geht es um darum über wehrlose Bürger an einfache Einnahmen zu gelangen.
Beispielhaft Müchen verdoppelt die Zweitwohnungssteuer mit dem Vorwand: Löcher in der Finanzkasse wegen Ausfall von Einnahmen wege Corona- Pandemie!


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