HH - Berlin
Hallo Robert,
Nach Melderecht bist Du derzeit mit Nebenwohnung in Berlin und Hauptwohnung in Hamburg gemeldet. So wie das klingt, wäre richtiger: alleinige Wohnung in Hamburg. Besuche bei den Eltern fallen nicht unter das Melderecht, also ist dort auch keine Nebenwohnung erforderlich. Wenn Du sie - aus welchen Gründen auch immer aber beibehalten willst, ist das nicht verboten.
Die Nebenwohnung bei den Eltern sollte für einen Auszubildenden/Studierenden eigentlich zweitwohnungsteuerfrei sein. Wie zäh Berlin sich da verhält, weiß ich nicht, ggf. musst Du es einklagen.
Was Du mit Deinen Wohnsitzen machst, ist zweitwohnungsteuerrechtlich egal.
Anmeldung von Kfz richtet sich seit dem 1.3.07 (neue FZV) nach der melderechtlichen Hauptwohnung/alleinigen Wohnung.
Noch Fragen>
Gruß
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Robert,
04.04.2007
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Christian,
04.04.2007
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