HH - Berlin
Hallo Robert,
das mit der Bemessungsgrundlage kannst Du vergessen. Vermietungen zwischen Verwandten unterhalb der ortsüblichen Miete sind seit Olims Zeiten bekannt und ziehen nicht.
Eine rückwirkende Abmeldung der Nebenwohnung kann man natürlich immer versuchen - wenn die Berliner sich darauf einlassen. Aber noch mal: Die Nebenwohnung bei Deinen Eltern hat Du nicht inne und streng genommen ist es nach dem Berliner Gesetz auch keine Wohnung. Eine Steuerpflicht dürfte in Deinem Fall gar nicht bestehen.
Wenn Du allerdings einen steuerrechtlichen Nebenwohnsitz in Berlin hast und nutzt, wirst Du um die Zahlung nicht herumkommen.
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Gruß
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Robert,
04.04.2007
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Christian,
04.04.2007
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Robert,
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