Zweitwohnsitzsteuer Halle
Hallo Clemens,
einiges ist sogar richtig, was die Stadt Halle da so von sich gibt. Die Zweitwohnungsteuer ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 bei entsprechender Ausgestaltung wirklich eine zulässige örtliche Aufwandsteuer. Aber ob das, was die Stadt Halle da mit ihrer Satzung in die Welt gesetzt hat, eine „entsprechende Ausgestaltung“ ist, muss sich erst noch zeigen. Manches wiederum kann und muss man nicht verstehen. Manches ist falsch und grottenschlecht.
Also, wenn Du zu Hause bei Deinen Eltern wohnst und die Meldung mit Hauptwohnung dort einigermaßen plausibel ist, solltest Du es auf einen Prozess ankommen lassen. Deine Chancen stehen gut.
Du kannst alleine klagen, oder anwaltlichen Beistand suchen, der das für Dich erledigt - der kann dir dann auch erklären, was wie viel kostet. Du kannst natürlich auch leiden, ohne zu klagen - empfehle ich aber nicht.
Kostenloser Tipp: Schicke mal eine E-Mail an Yvonne - findest Du im Forum.
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Gruß
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- Zweitwohnsitzsteuer Halle -
Boerge,
04.04.2007
- Zweitwohnsitzsteuer Halle - Christian, 04.04.2007