Schönberger Strand Bodenrichtwertzonen 2018 und 2020
Magia, Mittwoch, 24.11.2021 (vor 1297 Tagen)
Moin,
Wir haben, wie viele andere auch, Ende 2020 eine Neuberechnung der Zweitwohnungssteuer erhalten und Widerspruch eingelegt.
Jetzt Mitte November 2021 haben wir den Widerspruchsbescheid erhalten.
Im großen und ganzen wurde bis auf die Korrektur der Quadratmeter und des Baujahresfaktors alles so belassen. Der Hauptkostenfaktor ist und bleibt der Bodenrichtwert.
Dagegen werden wir nach Überprüfung mittels eines RA (Rechtsschutz) ggfs. Klage einreichen.
Was mich dabei auch noch am meisten entsetzt ist, das der Bodenrichtwert ab 01.2022 (bezogen auf Schönberger Strand) um mehr als 33% angehoben wird.
Siehe: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/VBORIS/index.html?lang=de#/
Auswahl 2018 und 2020 (Stichtag 31.12.2020 somit ab 2021 gültig!)
Jetzt hier die Frage an die Community, wer klagt gegen den Bodenrichtwert bzw. gegen die Zuordnung seines Grundstückes/Gebäude?
Hat jemand noch nützliches anzubieten ?
Danke schon mal.
Schönberger Strand Bodenrichtwertzonen 2018 und 2020
Rebell , Donnerstag, 25.11.2021 (vor 1296 Tagen) @ Magia
Moin,
Wir haben, wie viele andere auch, Ende 2020 eine Neuberechnung der Zweitwohnungssteuer erhalten und Widerspruch eingelegt.
Bravo das it wohl gut soo, denn die meisten mekcern und zahlen und dises stärkt die Kommunen - ja enimiert dazu die Steuer zu verdoppeln wie z.Zt. in ganz Bayern so vorgegangen!
Jetzt Mitte November 2021 haben wir den Widerspruchsbescheid erhalten.
Im großen und ganzen wurde bis auf die Korrektur der Quadratmeter und des Baujahresfaktors alles so belassen. Der Hauptkostenfaktor ist und bleibt der Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert hätte bei der Zweitwohnungssteuer keinen Platz -denn damit schwenkt diese Steuer in Richtung Vermögensabgabe - wo eben nur der Aufwand zu besteuern wäre! Das große Desaster ist eben die Bemessungsgrundlage - das hat auch das Bundesverwaltungsgericht so erkannt ! Bei den meisten Satzungen nicht genügend transparent darstellbar.
Dagegen werden wir nach Überprüfung mittels eines RA (Rechtsschutz) ggfs. Klage einreichen.
Hoffentlich einen Rechtschutz - Anwalt für "Verwaltungsrecht" denn es ist ein großer Unterschied zwischen Steuerrecht und Verwaltungsreccht!
> Was mich dabei auch noch am meisten entsetzt ist, das der Bodenrichtwert ab 01.2022 (bezogen auf Schönberger Strand) um mehr als 33% angehoben wird.
Ja das wussten diese Gemeindevertreter und handelten zu deren Gunsten - in der Regel sind die wenigsten Betroffenen bereit zu wiedersprechen - man zahlt einfach und will seine Ruhe haben- denn Gerichtsentscheidungen sind langwierig und mit Risiken behaftet also man zahlt einfach
Siehe: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/VBORIS/index.html?lang=de#/
Auswahl 2018 und 2020 (Stichtag 31.12.2020 somit ab 2021 gültig!)Jetzt hier die Frage an die Community, wer klagt gegen den Bodenrichtwert bzw. gegen die Zuordnung seines Grundstückes/Gebäude?
Dazu ist die größte Anzahl der Betroffenen einfach entweder zu feige oder man hat Angst und zahlt !
Hat jemand noch nützliches anzubieten ?
Einen guten erfahrenen Verwaltungsjuristen beauftragen - vorab bei der Rechtschutzversicherung Anfragen ob die Kosten übernommen werden. Klagen über alle Instanzen - beim Bundesverwaltungsgericht - dazu gibt es deutliche Signale - kommenn solche Satzungen nicht durch.
buergernetzwerk-bayern.de - hat gewisse nachweisbare Erfolgserfahrungen gesammelt und ist immer wieder dabei "Ungereimtheiten und Lügen aufzudecken"
Danke schon mal.
Schönberger Strand Bodenrichtwertzonen 2018 und 2020
Rebell , Sonntag, 28.11.2021 (vor 1293 Tagen) @ Rebell
Einen guten erfahrenen Verwaltungsjuristen beauftragen - vorab bei der Rechtschutzversicherung Anfragen ob die Kosten übernommen werden. Klagen über alle Instanzen - beim Bundesverwaltungsgericht - dazu gibt es deutliche Signale - kommenn solche Satzungen nicht durch.
Vorsicht ist immer geboten bei der Entscheidung - welchem Anwalt kann ich denn noch mein Vertrauen schenken?
Da gibt es spezielle Schwerpunktkanzleien für "Verwaltungsrecht" welche wohl in der Lage sind Mandanten aufzuklären --- ABER auf Grund der geringen Streitwerte bei der ZwSt. besteht in der Regel wenig oder kein Interesse.
Warum?
Das ist einfach zu erklären, denn diese Kanzleien bekommen die meisten Verfahren zur Verteidigung der Kommune - und nun wegen den paar Kröten an anfallendem Honorar gegen den Auftrag geber mit lukrativeren Verfahren ein Mandat anzunehmen ist bzw. wäre perfide!
Es gibt allerdings auch Anwälte die nehmen auch aussichtslose Verfahren an, und wenden bestimmte Trixereien an - denn das Honorar ist immer sicher ob dem Mandanten Recht zugesprochen wird oder der Gemeinde.
Fatal ist es am Schluss wenn eben der Anwalt - ohne Rücksprache mit dem Mandanten mit dem Richter einen Diel aushandelt und dabei einen Vergleich anbietet- damit erhöht sich auch das Honorar nochmals und der Kläger übernimmt lt. Gerichtsbeschluss zusätzliche einen Teil der Kosten der Beklagten Partei. Schließlich ist ein Vergleich nicht mehr anfechtbar - der Anwalt kann mit der Vollmacht eigenmächtig handeln - die kasse stimmt.
Verfahren im Verwaltungsrecht im unteren Bereich liegen Streitwerte etwa bei 50 000€ es können auch 10 Mio oder noch viel mehr sein. Die Verfahrenskosten sind je nach Streitwert festzusetzen - z.B. bei einer Klage gegen Zweitwohnungssteuer - wenn es um eine Jahres -Steuer in Höhe von 1800 € geht kann sodann das Gericht den Streitwert X auch über den Verfahrenskostenfaktor auf 5400 € festsetzen - danach richten sich auch die Gebühren - wobei die Kosten beim Gericht sehr sehr moderat gestaltet sind - teuer sind eben die Anwaltskosten !! und das beider Parteien.
Während eine Kommune nur 250.-€ Eigenanteil/ pro Fall zu tragen hat- über die Gruppenrechtschutzversicherung über den Gemeindetag. (Wirkung wie die Mafia)
Private Rechtschutzversicherungen nehmen in der Regel für Normenkontrollklagen keinen REchtschutz entgegen - die Kommunen haben auch hier nur Vorteile - somit Kampf mit total unterschiedlichen "Waffen"
Schönberger Strand Bodenrichtwertzonen 2018 und 2020
René
, Montag, 29.11.2021 (vor 1292 Tagen) @ Magia
Ich verweise mal auf diese Debatte. Damals wollte man die Steuer "aufkommensneutral" umstellen, sprich: Es gibt Lagegewinner und Lageverlierer, letztere vor allem die mit Zweitwohnung am Strand. Hier wäre es spannend, ob das politische Ziel erreicht, verfehlt oder übererfüllt wurde. Wenn nun die Bodenwerte um weitere 33% angehoben werden, sollte man das in dem Kontext noch mal auf werfen.
Ob Klagen etwas bringen - die Bodenrichtwerte sind im Kontext der ZWS eine neue Problematik, juristisch sicherlich spannend.
Schönberger Strand Bodenrichtwertzonen 2018 und 2020
Rebell , Samstag, 04.12.2021 (vor 1287 Tagen) @ René
Ob Klagen etwas bringen - die Bodenrichtwerte sind im Kontext der ZWS eine neue Problematik, juristisch sicherlich spannend.
Es könnte sich lohnen wenn Nachfrage bei haus und Grund Lübeck dort wird entgegen von diesem Forum der Hinweis geliefert: jeder Empfänger eines Steuerbescheides wo eben die Bemessungsgrundlage "Bodenrichtwerte" enthalten sollten Widerspruch erheben.
Fakt ist: Alle die keinen Widerspruch erheben befürworten diese Besteuerung und stärken damit diese Kommunen nicht nur zu erheben sondern jährlich einfach verdoppeln da eben alle bezahlen.!
Schönberger Strand Bodenrichtwertzonen 2018 und 2020
René
, Mittwoch, 08.12.2021 (vor 1283 Tagen) @ Rebell
Das ist ja schöne an Meinungsvielfalt: es gibt eben nicht die eine richtige Meinung - und genau dafür sind Foren ja da. Dass ein Eigentümerverein traditionell etwas gegen solche Erhebungen hat, ist nun wenig überraschend. Siehe deren Statement.
Fakt ist: Die Tatsache des Widerspruchs und die persönliche Haltung zur Besteuerung und dessen Bemessungsgrundlage sind zweierlei Paar Schuhe.
Die These, dass bei Modellen mit Bodenrichtwerten durch Ausbleiben von Widersprüchen Kommunen animiert werden, die Besteuerung jährlich zu verdoppeln, ist nicht nachvollziehbar. Zum einen würde das recht schnell absurde Höhen annehmen, deren Angemessenheit erst recht angefochten werden könnte, zum anderen könnten sie es auch mit den bisherigen Steuersätzen auf Basis der Einheitswerte oder Nettokaltmieten tun. Und ja, es gab immer mal wieder auch Kommunen, die größere Sprünge praktizierten (wie bspw. Berlin von 5% auf 15%) und das könnte auch künftig mal passieren. Und ferner ist dieses Konstrukt neben der Zweitwohnungsteuer vor allem für die Grundsteuer relevant - und dort dürfte es noch viel spannender werden, da ja dort letztendlich alle betroffen sein werden, nicht nur die Leute, die an den Küstenorten von Nord- und Ostsee Ferienwohnungen innehaben.
Spannend wäre in der Debatte natürlich, welche Alternativen dann sinnvoller seien. Der bayrische Ansatz, den Wert und die Lage bei der Grundsteuer außen vor halten zu wollen, halte ich für fraglich, erspart aber Aufwand beim Schätzen und anschließenden Streiten. Was natürlich denen zu Gute kommt, die sich 1A-Lagen leisten können.