Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand
Zunächst erst einmal die Satzung.
Es gibt ein neues Berechnungsverfahren, was ich so noch nicht gesehen habe:
Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer ist das Produkt aus der Wohnfläche, dem Lagewert, dem Baujahresfaktor, dem Gebäudefaktor und dem Grundstücksfaktor.
Aus dem Bauch heraus wirkt es auf mich ausbalancierter als das bisherige. Da wurde der Bodenwert von 1964 genommen und mit einem Faktor hochmultipliziert. Nun betreten hier alle Kommunen Neuland - und sind sich vermutlich selbst der Wirkung noch nicht im Klaren.
Ich zitiere aus der Begründung der Beschlussvorlage für die Gemeindevertetung:
Die Prozentsätze wurden in der Weise ermittelt, als dass dadurch erreicht wird, dass der in Euro erhobene Steuerbetrag der Vergangenheit erreicht werden kann. Die Botschaft an dieser Stelle, vorbehaltlich der Entscheidung der Selbstverwaltung, ist, dass die Neufassung der Satzung zur Aufkommensneutralität führt. Das ist die gleiche Botschaft wie um Übrigen auch bei der Grundsteuer, aber eben auch eine politische Entscheidung. Im Einzelfall ist es systemimmanent, dass es „Gewinner und Verlierer“ geben wird. Das ist schlicht unvermeidbar.
Die Gemeindevertretung hat diese Satzung einstimmig beschlossen.
Bei mir wurde die ZwSt um 230% erhöht.
bisher €925 jetzt €2150
Es gilt also zu prüfen, ob diese Steuer nun tatsächlich aufkommensneutral ist. Diese 7.5% war ja nur eine Annahme. In Schleswig-Holstein kannst du auf jeder Sitzung der Gemeindevertretung (möglicherweise mit Corona-Einschränkungen) Fragen stellen - und da könntest du diese Aufkommensneutralität abfragen.
Wenn diese gegeben, so warst du der Nutznieser der alten Regelung - und eben jetzt ein Verlierer. Wenn nicht, würde ich da passende Fragen stellen - weil dann eben genau dieser Satz nicht erfüllt ist.
In der Beschlussvorlage steht auch:
Dazu sei auf folgendes hingewiesen: Wie bereits in einer Informationsveranstaltung für die Gemeinden am 08.10.2020 ausführlich erläutert wird an dieser Stelle juristisches Neuland betreten. Es gibt keinerlei gerichtliche Erfahrung und es scheint dringend geboten, dem Grundsatz „Weniger ist Mehr“ bei der Auswahl von Bemessungsgrundlagen zu folgen. Außerdem wird empfohlen, in den Gemeinden einheitliche Satzungen zu beschließen. Dies gilt natürlich nicht, doch dazu später mehr, für die Wahl des Hebesatzes.
Widersprüche und Klagen gelten als sicher. Im Falle eines Obsiegen eines Klägers, wäre aber eine Übertragung auf die anderen Gemeinden im Amtsgebiet auf diese zuletzt beschrieben Weise gesichert.
Auch hier schätzt die Amtsverwaltung die Lage richtig ein. In jedem Fall solltest du in Widerspruch gehen - aber du kannst ggf. die Verwaltung auch bitten, nicht unmittelbar zu bescheiden, wenn du die Aufkommensneutralität prüfen möchtest. So lange der Widerspruch nicht beschieden ist, kannst und musst du den Klageweg nicht betreten.
Als Betreiber dieser Seite würde ich gerne einen Steuerbescheid der neuen Art sehen, also wie er aufgebaut ist. Ich würde mich freuen, wenn du ihn - um persönliche Angaben wie Name, Anschrift oder Steuernummer befreit - ihn an die E-Mail-Adresse im Impressum schicken würdest.
(Wenn ein Vermieter eine Miete um ein Euro erhöht , wird er in der BRD als schlimmster Ausbeuter hingestellt . Das was hier jetzt passiert , ist reinste Abzocke)
Abzocke heißt, dass eine Person sich selbst zum Schaden einer anderen Person bereichert. Da das Geld in den Gemeindehaushalt fließt, kann es - selbst wenn die Aufkommensneutralität nicht gegeben ist - keine sein.
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