Kein Durchstieg im ZWS - Wirrwarr ...
Hallo,
» Ich hab mich die Tage erstmals mit der ZWSt auseinander gesetzt und mich
» hier ein bisschen durch gelesen ... nur so richtig schlau werde ich nicht.
Das ist wohl mit eine Absicht derer, die Zweitwohnungsteuersatzungen in die Welt setzen.
Drei Dinge bitte trennen
a) das Melderecht
b) die Wohnsitzfrage
c) die Zweitwohnungsteuer.
Zu a) So wie Du das beschrieben hast, ist bei Dir melderechtlich richtig:
- Hauptwohnung bei den Eltern
- Nebenwohnung in Augsburg
Alles andere ist nicht melderechtskonform und als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bewehrt.
Bei einem Zimmer in einem Studierendenwohnheim ist das Risiko ziemlich hoch, denn die Städte, vermutlich auch Augsburg, lassen sich üblicherweise von den Wohnungsgebern die Daten übermitteln und können schnell feststellen, wer in einem Wohnheim lebt und nicht gemeldet ist.
Da gibt es weder Vor- noch Nachteile abzuwägen, sondern nur „Erfüllung der Meldepflicht“ - wenn Du Dich mit Hauptwohnung in Augsburg melden willst, musst Du Deine Lebens- und Wohnverhältnisse entsprechend ändern und Dich vorwiegend (zeitlich) in dieser Stadt aufhalten.
Zu b) Wohnsitz hat etwas mit Niederlassen/Bleiben wollen und mit dem Melderecht und der Zweitwohnungsteuer eher am Rande zu tun. Auch wenn Du in Augsburg gemeldet bist, muss die Stadt aber noch lange nicht Dein Wohnsitz werden.
Zu c) Als „Wohnung“ gilt nach der Augsburger Satzung bereits jeder umschlossene Raum, der zum Schlafen genutzt wird. Das mag jeder Vorstellung von Wohnen und persönlichem Lebensbedarf Hohn sprechen, genügt aber dem Bestimmtheitsgebot in hervorragender Weise, ist verwaltungsseitig einfach zu handeln und wird deswegen von manchen Gerichten als rechtmäßig erklärt. Steuerpflichtig ist, wer in Augsburg eine Nebenwohnung nutzt und nicht „befreit“ ist. Hier knüpft die Augsburger Satzung in rechtswidriger Weise an das Melderecht an.
BafÖG und Einkommen haben mit einer Aufwandsteuer nicht unmittelbar zu tun. Das zeigt schon ein Blick auf die eng mit ihr verwandte Verbrauchsteuer, die den gleichen Grundsätzen folgt. Da fällt es nur nicht so auf, weil Verbrauchsteuern (fast) ausschließlich an der Quelle erhoben werden. Wer tankt, zahlt Mineralölsteuer - egal ob er Einkommen hat oder nicht.
Langer Rede kurzer Sinn:
Sobald Du Dich in Augsburg mit Nebenwohnung gemeldet hat, wird die Stadt an Dich herantreten, eine Erklärung zur Nebenwohnung verlangen und Dir dann einen Steuerbescheid schicken. Dann heißt es leiden (=zahlen) oder klagen (mit der Möglichkeit, das Geld wieder zu bekommen), bei entsprechender Begründung sogar mit guten Erfolgsaussichten.
Wenn es so weit ist, kannst Du Dich wieder hier melden.
Kleiner Tipp noch: Die Anwälte, die in Bezug auf die Augsburger Satzung schon zwei Verfahren verbockt haben, solltest Du Dir nicht aussuchen - die machen es den Gerichten zu einfach.
Noch Fragen>
Gruß
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FireFoxx,
04.04.2007
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Christian,
05.04.2007
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FireFoxx,
05.04.2007
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FireFoxx,
05.04.2007
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Christian,
05.04.2007