Kein Durchstieg im ZWS - Wirrwarr ...
Hallo,
die Frage was aufwändiger ist im Zusammenhang mit einer Aufwandsteuer …
Streng genommen stellt sich die Frage nicht. Denn die Meldung richtet sich nach den Lebens- und Wohnverhältnissen und muss stimmen. Sich mit Haupt-/alleiniger Wohnung in Augsburg zu melden und sich dort nicht vorwiegend aufzuhalten, wäre rechtswidrig. Egal, ob das mit Nachteilen verbunden ist oder nicht. So weit die reine Lehre.
Nachprüfen kann das allerdings kein Mensch, und die Stadt Augsburg wird es ganz bestimmt nicht tun. Ganz im Gegenteil, die freut sich über jeden neuen Bürger. Und die alte Heimatgemeinde> Die kann sich nicht wehren - egal ob die Ummeldung stimmt oder nicht.
Abgesehen davon ist noch ein bisschen mehr zu bedenken. Bei Uni-Wechsel/nach Ende des Studiums ist eine neue Ummeldung fällig. Amtliche Schreiben gehen im Allgemeinen an die Anschrift der Hauptwohnung. Wenn man in der Uni-Stadt mit HW gemeldet ist, kann das bei längerer Abwesenheit (z.B. Semesterferien) u.U. peinlich werden, - wenn man keinen Nachsendeantrag stellt. Aber wie gesagt, das sind nur Überlegungen am Rande, die Rechtslage ist eindeutig.
Und die Zweitwohnungsteuer> Nun, die kann man zahlen - widerstandslos oder den Rechtsweg beschreitend. Den Anwalt sollte man sich allerdings vorsichtig aussuchen, denn besonders lukrativ ist das für den nicht, und BY muss man schon hart zur Sache gehen und die Klage genau auf den Punkt bringen.
Die Entscheidung, was zu tun ist, musst Du selber treffen.
Noch Fragen>
Gruß
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FireFoxx,
04.04.2007
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Christian,
05.04.2007
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FireFoxx,
05.04.2007
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FireFoxx,
05.04.2007
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Christian,
05.04.2007