Zweitwohnsteuer rückwirkend erhoben?

René ⌂ @, Montag, 27.12.2021 (vor 1286 Tagen) @ barfly0815

Ich habe so Zweifel, dass das kurzzeitige (und vor allem rückwirkende) Verlegen der Hauptwohnung akzeptiert wird (zumal auch Wahlen dazwischen lagen). Vor allem fällt mir keine schlüssige Begründung ein.

Maßgeblich ist aber nicht der Termin im Mietvertrag oder die Übergabe, sondern der Bezug der Wohnung. Kann ja auch zwei Monate später passiert sein...


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