Zweitwohnsteuer rückwirkend erhoben?
Ja, die Dame fragte mich tatsächlich, wann die Wohnung denn bezogen wurde. Da ich diese nun als Hauptwohnsitz deklariert habe, war das in dem Fall nicht weiter relevant. Anfang des Jahres werde ich diese Wohnung dann allerdings als Zweitwohnsitz anmelden, den alten Wohnsitz dann wieder als Erstwohnsitz. Meine Frau und ich leben getrennt, wir agieren aber trotzdem noch als Familie (2 Söhne, Schule & Kindergarten), die Zweitwohnung wird dann zu 50% als Homeoffice (Bescheinigung vom AG kein Problem) genutzt, Hintergrund wäre dann der, dass der Wohnraum des ehemaligen Hauptwohnsitzes aufgrund des (kleinen) heranwachsenden Kindes und des notwendigen Platzbedarfs für eben dieses nicht mehr groß genug wäre und daher eine Zweitwohnung nötig wäre. Ein Steuerberater gab uns diesen Tip. So wäre man zwar zunächst mal in voller Höhe zweitwohnsitzsteuerpflichtig, könne mit der Erklärung dann aber 50% der Kosten der Zweitwohnung absetzen. Zudem wäre eine gemeinsame Veranlagung als Ehepaar weiterhin möglich. Und diese auch durchaus berechtigt, denn wie gesagt, wir agieren noch als Familie. Meine Frau und ich "nur" noch als Freunde, aber immer noch regelmäßig zusammen als Eltern, d.h. wir sehen uns 6x die Woche, ich fahren mit den Kindern zum Training, an den Wochenende zu Turnieren, wir unternehmen recht viel miteinander als Familie.
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- Zweitwohnsteuer rückwirkend erhoben? -
barfly0815,
22.12.2021
- Zweitwohnsteuer rückwirkend erhoben? -
René,
27.12.2021
- Zweitwohnsteuer rückwirkend erhoben? - barfly0815, 27.12.2021
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René,
27.12.2021