Ausnahme - wie kann man die Befreiung geltend machen?
Hallo zusammen,
ich bin Student, verheiratet und habe einen Zweitwohnsitz in München. Mir wurde von der Stadt am Telefon mitgeteilt dass ich von der Zweitwohnungssteuer auf Grund des Urteils des BVG vom Oktober 2005 befreit bin.
Wie mache ich diesen Anspruch auf Befreiung geltend - die werden mir ja "vorsorglich" doch eine Rechnung im Dezember schicken.
Vielen Dank
Roman
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Roman,
30.01.2006
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Torben,
30.01.2006
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Anja Binder,
30.01.2006
- Ausnahme - wie kann man die Befreiung geltend machen? - Felix, 31.01.2006
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Anja Binder,
30.01.2006
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Torben,
30.01.2006