Ausnahme - wie kann man die Befreiung geltend machen?

Anja Binder @, Breisach, Montag, 30.01.2006 (vor 6653 Tagen) @ Torben

» Ganz einfach: ungefähr im Juli/ August kriegst du ein Schreiben (mit
» Formblatt) in dem du aufgefordert wirst, deine Steuererklärung zu machen.
» Da kannst du dann auch reinschreiben dass du verheiratet bist, und du
» wirst von der Steuer befreit ;-) du Glückspilz
»
» Torben

Hallo an alle,

ich habe dazu noch eine Frage. D.h. die Tatsache, dass man verheiratet ist, reicht aus, von der Steuer befreit zu werden>

Ich habe in Augsburg studiert (Zweitwohnsitz) und mein Hauptwohnsitz war bei meinen Eltern. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten sich auf Urteile zu berufen und von der Zahlung der Steuer befreit zu werden>

Vielen Dank vorab.

Grüße

Anja


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