Zweitwohnsitzsteuerpflicht unter 6 Monate

Alohajo, Montag, 28.03.2022 (vor 957 Tagen)

Hallo liebe Foristen,

ich habe eine Frage zur Zweitwohnsitzsteuerpflichtigkeit. Besteht die Steuerpflicht für eine Zweitwohnung, die ich weniger als 6 Monate in München bewohne und für die ich daher nach § 27 Abs. 2 Bundesmeldegesetz nicht meldepflichtig bin? Die Stadt München meint ja. Mir kommt es allerdings seltsam vor, weil ohne Meldepflicht nach meinen Verständnis auch keine Steuerpflicht.

Viele Grüße

Alohajo


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