Zweitwohnsitzsteuerpflicht unter 6 Monate
ich habe eine Frage zur Zweitwohnsitzsteuerpflichtigkeit. Besteht die Steuerpflicht für eine Zweitwohnung, die ich weniger als 6 Monate in München bewohne und für die ich daher nach § 27 Abs. 2 Bundesmeldegesetz nicht meldepflichtig bin? Die Stadt München meint ja. Mir kommt es allerdings seltsam vor, weil ohne Meldepflicht nach meinen Verständnis auch keine Steuerpflicht.
Das täuscht, denn in Oberstdorf wird auch ohne Anmeldung eines Zweitwohnsitzes ein Zweitwohnungssteuerbescheid erstellt und übermittelt.
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Alohajo,
28.03.2022
- Zweitwohnsitzsteuerpflicht unter 6 Monate - Rebell, 28.03.2022
- Zweitwohnungsteuerpflicht unter 6 Monate - Alfred, 29.03.2022