FehmarnSatzung gekippt Bodenrichtwert unzulässig

René ⌂ @, Donnerstag, 21.04.2022 (vor 523 Tagen) @ Rebell

Vielen Dank. Diese beiden Urteile sind durchaus spannend. Ich werde es bei den News mit einbauen.

Was ich nicht verstehe, ist allerdings folgendes: Die Bodenrichtwerte orientieren sich ja durchaus auch am Wert, der z.B. in Folge von Verkäufen erzielt wird. Ein Filetgrundstück erzielt ja hierbei einen höheren erlöst, folglich einen höheren Bodenrichtwert und in dessen Folge ist auch mehr ZWS zu entrichten als irgendein abgelegenes Gehöft. Wenn nun zusätzlich die Lage noch einmal einfließen soll, habe ich den Faktor ja doppelt drin.


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