ZWS für Single-Berufspendler

René ⌂ @, Montag, 30.05.2022 (vor 941 Tagen) @ Rebell

Viel halbseidene Informationen, aber Hauptsache auf eure Webseite verweisen (die ich wohl bald auch in die Badword-Liste übernehme)

Da frage ich mich weshalb denn als Nebenwohnsitz in Minden melden?

Mal davon abgesehen, dass es Nebenwohnung heißt: Weil es den Vorgaben des Meldegesetzes entspricht.

Wäre wohl einfacher in Minden Erstwohnsitz und in Hamburg nur besuchweise die Mutter pflegen, die Mutter zahlt dort auch die Miete oder ist Eigentümerin der Wohnung und kann Dich auch sogar kostenlos beherbergen für die Pflegeleistung?

Dann wäre das melderechtlich wohl eine Hauptwohnung.

Ich kann mir nicht gut vorstellen, dass eine Pflegeperson aus Polen gezwungen werden kann
für die Dauerpflege einen Zweitwohnsitz anzumelden.

Was tut es zur Sache?

In Sache Zweitwohnungssteuer gibt es noch viel graphierendere Ungereimtheiten- dazu sind eben nur diese raffgierigen Kommunen und die Landesregierungen und in der Folge die Verwaltungsgerichte für derartige Misstände zuständig bzw. verantwortlich - bei einer Bundesregierung gibt es keine gesetzliche Regelung zur Zweitwohnungssteuer.

Das hilft hier in dem Kontext wie?


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