Rückwirkende Ummeldung Wohnsitz

DrStromberg, Samstag, 20.08.2022 (vor 749 Tagen)

Hallo zusammen,

ich lebe seit 2 Jahren von meiner Frau dauerhaft getrennt in einer Mietwohnung in der gleichen Stadt. Mein Aufenthalt war ohne Ausnahme in meiner neuen Wohnung. U.a. den Auszug haben wir jetzt auch in einer Scheidungsfolgevereinbarung festgehalten.

Jedoch war ich bisher nur an der ehelichen Wohnung gemeldet. Jetzt würde ich beim Einwohnermeldeamt meine jetzige Wohnung rückwirkend als Hauptwohnsitz ummelden. Da ich meine jetzige Wohnung nachweislich nicht als Nebenwohnung genutzt habe, muss ich doch hinsichtlich Zweitwohnsitz und Zweitwohnsitzsteuer nichts weiter beachten, ist das richtig?

Besten Dank vorab!


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