Rückwirkende Ummeldung Wohnung

Alfred @, Samstag, 20.08.2022 (vor 982 Tagen) @ DrStromberg

Der Wohnsitz bleibt unverändert.
Das Melderecht unterscheidet zwischen alleiniger Wohnung, Hauptwohnung und Nebenwohnung. Hier wohl richtig - wenn auch verspätet - Registrierung mit allriniger Wohnung


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