Zweitwohnsitz anmelden

Yvonne Winkler @, Freitag, 13.04.2007 (vor 6486 Tagen) @ larsfcfa

Ich sehe kein Argument, das Bürgeramt zu überzeugen. Denn bei Auflistung aller Feiertage gegen die Arbeitstage, wird man nicht darum herum kommen, dass man sich in München häufiger aufhält, als in Berlin.

Das Thema Haupt- und Nebenwohnung hat Christian nun schon x mal als Fingerübung abgeklappert, bitte in einem Beitrag davor nachlesen.
Hauptwohnung ist dort, wo jemand seinen Lebensmittelpunkt innehat. Das ist idR dort, wo jemand seiner Erwerbsarbeit nachgeht, ergo demnächst oder schon München. Da gehe ich mit dem Bürgeramt einig.
Wären Sie verheiratet, könnte man sich über Berlin als Hauptwohnung für die Familie verständigen. Die Lebensgefährtin ist aber keine Familie, ergo bleibt es bei München als Haupt- und Berlin als Nebenwohnsitz. In beiden Städten ist Zweitwohnungsteuer zu zahlen. Wie man sich die Eigenheimzulage erhalten kann, darüber berät sicher gern ein Steuerberater.

Gruß
Yvonne Winkler


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