Zweitwohnsitz anmelden

Christian @, Montag, 17.03.2008 (vor 6128 Tagen) @ Kleene

Hallo Kleene,
bitte auf der Startseite den Menüpunkt "Hauptwohnung" anklicken und lesen, was da zum Melderecht steht. Das ist einigermaßen korrekt und übertrifft in vielen Fällen die Qualität der Auskunft, die man bei Einwohnermeldeämtern (Bürger-/Untertanenämtern)erhält.
Wenn danach noch Fragen zur Zweitwohnungsteuer bestehen, bitte hier stellen.
Gruß
Christian

PS: Warum schreibst Du Finanzamt groß> Das ist ein Wort, das auch bei konsequenter Kleinschreibung noch einigermaßen lesbar/ bleibt.


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