Zweitewohnsitz falsche gemeldet?

René ⌂ @, Freitag, 07.10.2022 (vor 934 Tagen) @ greathilfe111

Zunächst erst einmal habe ich keine Ahnung bzgl. Visa und Visa-Vorgaben.

Wenn du in München eine Wohnung hast, die du vor und nach dem Projekt bewohnst, so dürfte relativ sicher München auch die Hauptwohnung bleiben. Wenn die Tätigkeiten in Dresden binnen vier Monate erledigt waren, musst du dich dar nicht anmelden. Es gilt §27 Abs. 2 BMG

Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.

Zuständig für die Frage der Zweitwohnungsteuer ist das Steuer- und Stadtkassenamt der Stadt Dresden, nicht das Finanzamt.

Was mir nicht klar wird: Was ist dein mietvertragsrechtlicher Stand. Es gibt also einen schriftlichen Mietvertrag, in dem du nicht benannt bist. Und du hast wohl einen mündlichen Vertrag - nur mit wem? Mit dem Vermieter? Oder mit dem Mieter der Wohnung (als Untermietvertrag). Letzteres klingt wahrscheinlicher, nur dann muss der eigentliche Mieter dir die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, nicht der Vermieter. Möglicherweise hat auch der Vermieter das nicht richtig verstanden.

Mietrechtlich scheint das aber alles irgendwie zu passen: du, der Vermieter, der andere Mieter - ihr seid euch einig. Sollte es nun zur Zweitwohnungssteuer kommen, dann wird das kompliziert. Weil der schriftliche Mietvertrag spielt für dich keine Rolle, den mündlichen kannst du nicht vorlegen. Am besten kannst du den Vertrag durch Kontoauszüge belegen, wenn du überweist.

In soweit kannst du den Stand nur so vortragen, wie er ist ;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion