Vorlage Hauptmietvertrag bei vorh. Untermietvertrag nötig?

phoenix, Sonntag, 05.02.2023 (vor 587 Tagen)

Hallo zusammen,

reicht denn üblicherweise bei einem Untermietverhältnis die Vorlage des Untermietvertrags aus oder muss der Hauptmieter sich zusätzlich noch nackig machen, also den Hauptmietvertrag vorlegen?

Nach meinem Verständnis sollte der Untermietvertrag ja reichen.

Kann hierzu jemand etwas zu sagen?

Danke!

Gruß Phönix


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