Vorlage Hauptmietvertrag bei vorh. Untermietvertrag nötig?
Hallo zusammen,
reicht denn üblicherweise bei einem Untermietverhältnis die Vorlage des Untermietvertrags aus oder muss der Hauptmieter sich zusätzlich noch nackig machen, also den Hauptmietvertrag vorlegen?
Wozu eigentlich diese Frage ?
Nach meinem Verständnis sollte der Untermietvertrag ja reichen.
Von wem wird denn was verlangt oder für welche Situation - geht es um ZwST??
Kann hierzu jemand etwas zu sagen?
bessere Erläuterung des Sachstandes wäre u.U. hilfreich
Danke!Gruß Phönix
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phoenix,
05.02.2023
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Rebell,
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- Vorlage Hauptmietvertrag bei vorh. Untermietvertrag nötig? - Rebell, 06.02.2023
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