Ich bin doof... ^^
Mit doof sein hat das nichts zu tun.
Zu Deinen Fragen:
Auch wenn ich mich wiederhole: Mit dem Wohnsitz hat das alles nichts zu tun.
Entscheidend ist das Melderecht, und dem ist es völlig egal, warum sich jemand wie und wo vorwiegend aufhält oder nicht. Da kann sich die Gemeinde auf den Kopf stellen und …. Das ist letztlich Bundesrecht.
Die Haupt- oder alleinige Wohnung ist von zentraler Bedeutung für zahlreiche Behördenzuständigkeiten, Verwaltungshandlungen sowie ortsgebundene Rechte und Pflichten des Bürgers (z.B.: Ausstellung von Personalausweisen, Pässen und Lohnsteuerkarten, Anmeldung des Kfz sowie Wahlrecht). Manches kostet Geld (z. B. Ummeldung des Kfz), manches nicht (z. B. Änderung Personalausweis).
Die Zweitwohnungsfrage lässt sich nicht beantworten - hängt von der Satzung ab.
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Gruß
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DingDong,
23.04.2007
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Christian,
23.04.2007
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DingDong,
23.04.2007
- Ich bin doof... ^^ - Christian, 24.04.2007
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DingDong,
23.04.2007
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Christian,
23.04.2007