Ich bin doof... ^^

Christian @, Dienstag, 24.04.2007 (vor 7126 Tagen) @ DingDong

»nochmal in Kurzform:
das Melderecht ist Bundesrecht (MRRG), und daran kann keine Kommune was ändern. Ein lediger (volljähriger) Einwohner hat sich mit „alleiniger Wohnung“ zu melden, wenn er nur 1 Wohnung nutzt. nutzt er mehrere Wohnungen, ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, alle anderen sind Nebenwohnungen. Wohnung im Melderecht - aber da sollte es auch bleiben - ist jeder umschlossene Raum, der zum Schlafen benutzt wird. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Eine kommunale Bestimmung, die festlegt, dass man sich in einem Ferienhaus nicht mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung anmelden darf, verstößt nicht nur nach meiner Auffassung gegen das Melderecht und ist deswegen unwirksam.
Was Anschlüsse wie Gas, Wasser, Telefon usw. angeht - den Betreibern ist es egal/hat es egal zu sein, wohin sie die Rechnung schicken, Hauptsache, sie wird bezahlt.
Ärger mit/wegen der Steuer gibt es immer - aber zahlen muss man eine Aufwandsteuer erst, wenn man einen Steuerbescheid hat.
Noch Fragen>

Gruß


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