Empfehlung für Bürger mit Zweitwohnung in Bayern

Rebell @, Montag, 03.04.2023 (vor 361 Tagen)

Da in Bayern Bürger mit Zweitwohnungen übermäßig mit Satzungen welche vom Bayerischen Gemeindetag erarbeitet worden sind - als Mustersatzungen - vom Freistaat ungeprüft ab 2005 empfohlen worden
sind *), obwohl von den 2056 bayerischen Kommunen nur inzwischen 170 Kommunen ohne Not sich mit jährlich steigenden - fast regelmäßiger Verdoppelung bemühen - dazu den vom Freistaat ausbezahlten
Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitz noch nicht zufrieden sind gibt es die Möglichkeit

zum Beispiel in Österreich in viele Gemeinden - sogar landschaftlich wesentlich interessantere Gegenden Zweitwohnungen zu erwerben - wo solche Investoren noch willkommen sind.

Und dieses ohne Morddrohungen - wer sich für solche Orte interessiert sollte sich einfach mal melden über Buergernetzwerk-bayern.de

Auf Wunsch kann Übersichtsliste übermittelt werden in welchen Gemeinden noch Zweitwohnsitze geduldet werden ohne "Repressalien" wie in Bayern.

Freizeit in Österreich und Italien ist eben Nachbarvolk-Unterstützung - in Bayern sollte man es meiden - denn hier sind diese Sorte von Bürger mit Zweitwohnsitz Unerwünscht fast alle Mitglieder des Bayerischen Landtages tragen Sorge, dass diese "Unerwünschten" ihre Wohnungen möglichst verkaufen, damit die Einheimischen die Wohnungsnot mit Bürgern - welche erwünscht sind- bekämpft werden kann.

*) Über Gerichtliche Grundsatzentscheidungen bestätigt- von der ersten Stunde rechtswidrig - über mehrere Verfahren verboten als Grundlage anzuwenden- nachgewiesen!

Bemessungsgrundlage zur Auf-Besteuerung = trotz hohem Verwaltungs-Aufwand - kann nicht transparent und nachvollziehbar ermittelt werden und muss gem. Satzung geschätzt werden - und damit wie bei Betrügereien nicht kontrollierbar.


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