Zahlung für Zeitraum als die Steuer nicht beschlossen war

Chris @, Freitag, 27.04.2007 (vor 6572 Tagen)

Kann eine Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer verlangen für einen Zeitraum als die Steuer noch gar nicht beschlossen
war.
Wenn die Zweitwohnsteuer z.B. Ende des Jahres beschlossen wurde muss man dann rückwirkend für das gesamte Jahr zahlen>


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