Zahlung für Zeitraum als die Steuer nicht beschlossen war

Christian @, Freitag, 27.04.2007 (vor 6620 Tagen) @ Chris

Hallo Chris,
möglich ist schlechterdings alles.
Vermute aber, dass es in diesem Fall eher nicht so ist. Vermutlich wurde hier eher eine alte Satzung ersetzt - ob das dann eine unzulässige „echte Rückwirkung“ bedeutet, lässt sich nur bei einem Vergleich alt/neu feststellen.
Gruß


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