rückwirkende Zweitwohnungssteuer???
Hallo,
ich hab heute einen dicken Brief vom Finanzamt erhalten in dem mir erzählt wird das ich für meine Nebenwohnung in Hamburg in der ich vom 01.08.04 bis zum 31.01.07 gewohnt habe (wohn jetzt in Niedersachsen) rückwirkend vom 01.08.05 bis zum 31.12.06 8% der Kaltmiete als Nebenwohnungssteuer zahlen soll.
Ich bin Azubi und meine Ausbildungsstätte liegt in HH. Allerdings verbing ich die Wochenenden und Urlaub in meiner Heimatstadt.
Jetzt hab ich die Frage dürfen die denn einfach rückwirkend ohne mir je was von dieser Steuer gesagt zu haben das einfordern> Es geht hier um einen Betrag von 300-400€ die das Finazamt da mit einem mal von mir haben will. Ich bin Azubi, so viel Geld hab ich nicht...
Ich find das ne ziehmliche frechheit, wenn dann hätten die mir doch bescheid geben müssen das da Steuern für die Nebenwohnung auf mich zu kommen und nicht mit einem mal einen Azubi ne Rechnung für die letzten 1-2 Jahre von 300-400€ aufn Tisch knallen die er nicht bezahlen kann. Und warum vordern die das erst jetzt ein wo sich so ein riesiger Betrag aufgetürmt hat und nicht in regelmäßigen abständenDas es so zu Zahlungschwierigkeiten kommt ist ja wohl vorprogrammiert...
Kann man da irgendwas machen>>>
Vielen Dank im vorraus Dominic
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Newspirit,
27.04.2007
- rückwirkende Zweitwohnungssteuer??? - Christian, 27.04.2007