rückwirkende Zweitwohnungssteuer???

Christian @, Freitag, 27.04.2007 (vor 6620 Tagen) @ Newspirit

Hallo Dominic,
rechtlich ist die rückwirkende Forderung der Steuer grundsätzlich bis zu 4 Jahren zulässig. Das HH-Finanzamt kann also.:-D Das dies keine feine hanseatische Art ist, hast Du sehr richtig festgestellt, ändert aber an der Rechtslage nichts.
Ich nehme an, der „dicke Brief vom Finanzamt“ ist kein Steuerbescheid, sondern enthält neben unverständlichen Erläuterungen auch eine oder mehrere „Erklärung(en) zur Zweitwohnungsteuer“, die Du ausfüllen und zurückschicken sollst. Daraus ergibt sich erst, ob und wie viel Steuern Du zu zahlen hast. Das bedeutet noch nicht, dass Du überhaupt zahlen musst.
Allerdings hat das Hamburger Zweitwohnungsgesetz so seine Tücken. Danach gilt zwar „Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jede rechtlich zulässig bewohnbare Gesamtheit von Räumen, die eine selbständige Haushaltsführung ermöglicht und mit einer Küche oder Kochgelegenheit, einem mit Bad- oder Duscheinrichtung versehenen Waschraum und einer in der Wohnung befindlichen Toilette mit Wasserspülung ausgestattet ist.“
Und eine derartige Wohnung ist „innezuhaben“ (Mieter oder Eigentümer) und nur eine derartige Wohnung kann Zweitwohnung sein. Aber mit ausgetüftelten, ebenfalls wenig hanseatischen Regelungen zu Personen, die gemeinschaftlich Eigentümer oder Mieter einer Wohnung bzw. Untermieter sind, ist praktisch die Besteuerung jeder Nebenwohnung - egal wie sie aussieht - möglich. Ob das einer gerichtlichen Überprüfung standhält, weiß ich nicht - ich würde es darauf ankommen lassen. Mir ist aber kein Fall bekannt, dass dagegen geklagt wurde. Abgesehen davon halte ich das Gesetz wegen des Anknüpfens an das Melderecht von Grund auf rechtswidrig. Aber auch das müsste erst eingeklagt und vor Gericht durchgesetzt werden. Auch da ist mir bisher kein Fall bekannt, in dem eine derartige Klage konsequent eingebracht wurde.
Langer Rede, kurzer Sinn: Die Erklärungen müssen abgegeben werden. Dabei solltest Du gleich mit Hinweis auf Deine finanzielle Situation Ratenzahlung beantragen. Wenn dann ein Steuerbescheid kommt, musst Du entscheiden
- zahlen (ohne zu klagen) oder
- Rechtsweg beschreiten und klagen.
Noch Fragen
Gruß


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