Ist Zweitwohnung auch gleich Zweitwohnsitz?

Otti Otterberg @, Sonntag, 29.04.2007 (vor 6779 Tagen) @ Christian

» 1. zur Wohnsitzfrage: was ist hier gemeint> Der steuerlich-rechtliche oder
» der bürgerlichrechtliche Wohnsitz> „Anzumelden“ ist keiner von beiden.
» Kann man eigentlich festlegen, wie man will.
»
» 2. Oder bezieht sich die Frage auf das Anmelden gem. Melderecht beim
» Einwohnermeldeamt (oder wie immer das in HH genannt wird)>
»
» Gruß

Hallo,

ich habe auch ein ähnliches Problem, muss ich eine Wohnung gem. Melderecht anmelden, wenn ich mich aus beruflichen Gründen zweimal in der Woche in der Wohnung aufhalte und die restliche Zeit in meiner Hauptwohnung in einer anderen Stadt lebe. (bin ledig, 35)
Die steuerliche Seite ist für mich uninteressant. Was ist mit bürgerlichrechtlichen Wohnsitz gemeint.
Ich hoffe die Fragen sind nicht all zu blöd, ich habe mich aber noch nie mit diesem Thema beschäftigen müssen.

Viele Grüße

Otti


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