Ist Zweitwohnung auch gleich Zweitwohnsitz?
Hallo Otti,
die allgemeine Meldepflicht besagt, dass derjenige, der eine Wohnung bezieht, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden hat. Ist man bereits mit einer Wohnung in Deutschland gemeldet, gilt das für eine weitere Wohnung erst ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer (2 bis 6 Monate). Die Fristen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aus welchen Gründen man die Wohnung bezogen hat, ist dabei völlig egal. Die vorwiegend genutzte Wohnung ist (bei einem ledigen, volljährigen Einwohner) dann die Hauptwohnung, jede weitere Wohnung ist Nebenwohnung.
Der bürgerlich-rechtliche Wohnsitz hat mit dem Melderecht nichts zu tun, der richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dazu braucht man ggf. nicht mal eine Wohnung.
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asklepieion,
17.04.2007
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Christian,
17.04.2007
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Otti Otterberg,
29.04.2007
- Ist Zweitwohnung auch gleich Zweitwohnsitz? - Christian, 29.04.2007
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Otti Otterberg,
29.04.2007
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Christian,
17.04.2007