Zweitwohnsteuer für Ehepartner der in Rente gegangen ist

Rebell @, Sonntag, 05.05.2024 (vor 230 Tagen) @ Feldrain

Wir waren in Leipzig viele Jahre von der Zweitwohnsteuer befreit, weil diese berufsbezogen war. Wir arbeiteten beide in Leipzig. Nun ist mein Mann in Rente gegangen und die Stadt meint, er muss nun Zweitwohnsteuer zahlen. Die Wohnung ist aber weiterhin berufsbezogen da ich die Ehefrau noch arbeite und wir aus diesem Grund die Wohnung brauchen.

In aller Regel zählt eben das Innehaben - = Meldegesetz als Grundlage

Bezieht sich die Zweitwohnsteuer wirklich auf die einzelne Person und knüpf der Begriff "berufsbezogen" an die einzelne Person oder gilt dies vielmehr für die Ehe. Ich sehe es so, dass die Zweitwohnung weiterhin berufsbezogen ist und auf die Wohnung keine Zweitwohnsteuer gezahlt werden muss. Auch nicht durch meinen Mann. Die Stadt will die Hälfte der Miete für ihn für die Zweitwohnsteuer ansetzen.

Im Grunde bräuchte also der Ehepartner als Rentner berufsbedingt keine Zweitwohnung.

Einfache Abhilfe ohne große Urteile zu suchen - dazu gäbe nur die Abmeldung des Zweitwohnsitzes für den Rentner - oder sich mit Erstwohnsitz anmelden, denn damit hat die Gemeinde u.U. wesentlich mehr Einnahme als bei der Zweitwohnungssteuer --

Woo ist denn der Erstwohnsitz bzw in welchem Ort - ?? Erhebt denn diese Gemeinde auch eine Zweitwohnungssteuer ?

Gibt es hierzu ggf. Urteile?

Was nützen u.U. Urteile - es kommt immer auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes und auf die Einstllung der Gemeinde oder Stadtverwaltung an !

Herzlichen Dank für einen Rat in dieser Sache.


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