Zweitwohnsteuer für Ehepartner der in Rente gegangen ist

Feldrain, Mittwoch, 22.05.2024 (vor 65 Tagen) @ René

Die Frage, ob er ausziehen könnte, finde ich eigenartig. Die Ehe ist ja geschützt und der Gedanke des Erlass der Zweitwohnungsteuer ist ja, dass Eheleute weiter zusammen leben können.
Meldetechnisch wäre es auch problematisch, weil mal dort gemeldet sein muss, wo man sich auch aufhält und das ist in der Woche nunmal der Zweitwohnsitz, weil ich hier arbeite.
Dass es jetzt ein Urteil gibt, dass man keine yEröass bekommt, wenn beide zusammen die Zweitwohnung haben, weiß ich. Das ist aber ganz neu und man wird wohl abwarten müssen, ob sich diese Rechtsauffassung durchsetzt.


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