Anti Zweitwohnungs -Satzung nur in Bayern?
Gemäß Bericht im Gelben Blatt erwägt man auch in Rottach Egern eine solche Satzung zu beschliessen
Was diese bewirkt müssten wohl auch Kommunalpolitiker sehr gut überlegen, denn es ist ein Eingriff in das Eigentumsrecht eines Bürgers bei einer Eigentums- Wohnung und verstößt sogar gegen das Grundgesetz.-
Beispiel: Nach dem Tode einer Eigentümerin - welche in einer Gemeinde in ihrem eigenen Haus mit Erstwohnsitz gemeldet - vererbt dieses gem. Testament (letzter Wille) dieses Haus an die Tochter.
Die Tochter ist verheiratet und wohnt schon seit vielen Jahren in der Nähe von Frankfurt im eigenen Haus und die Tochter und der Sohn leben in München ebenfalls verheiratet in einer Eigentumswohung.
Die Tochter würde den beiden Kindern (beide schon verh.) dieses Haus zu gleichen Teilen übertragen - ein ganz normaler Vorgang, doch die Nutzung sollte als Zweitwohnung sein.
Da eben gem. Anti- Zweitwohnsitz- Satzung kann die Gemeinde diese Nutzung als Zweitwohnung nicht genehmigen- selbst wenn der Bürgermeister samt Gemeinderat keine Einwände hätte - ist so eine Zusage nicht möglich- das verbietet eben diese Satzung.
Es ist unmissverständlich festgelegt eine Nutzung als Zweitwohnung kann nur zugelassen werden wenn diese Wohnung an mehr als die Hälfte der Tage eines Jahres eine Vermietung erfolgt!
Dabei kann diese Kommune beim besten Willen nicht garantieren, dass so eine Wohnung wirklich vermietet werden kann -
Verstöße werden dagegen mit einer Ordnungswidrigkeit - so von der Gemeinde auch festgelegt- bis zu einer Höhe von 50 000 € zur Zahlung fällig werden.
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