Anti Zweitwohnungs -Satzung nur in Bayern?
Wie auch schon an anderer Stelle, hege ich gewisse Zweifel an so einer Regelung. Wer zum Beispiel berufstätig ist, aber woanders der Mittelpunkt der Familie ist, könnte dann da nicht mehr arbeiten. Oder auch genereller käme das ggf. einen Berufsverbot gleich, wenn der Ort nicht mehr täglich bependelbar ist. Und dann könnte das wieder mit Artikel 6 Grundgesetz spannend werden - wie auch einst schon die Befreiung von der Steuer.
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Rebell,
22.09.2024
- Anti Zweitwohnungs -Satzung nur in Bayern? - René, 13.10.2024